Landtagswahl NRW 2022 im Kreis Mettmann
Was die Wählerinnen und Wähler wissen müssen
Bei der Landtagswahl NRW 2022 im Kreis Mettmann am 15. Mai haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wieder die Möglichkeit, die Zusammensetzung der Landesregierung in Düsseldorf mitzubestimmen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl NRW 2022 im Kreis Mettmann
Zugelassen sind damit für den Wahlkreis 37 – Mettmann I (Langenfeld, Monheim und teilweise Hilden) folgende Kandidatinnen und Kandidaten:
- Claudia Schlottmann, Hilden, CDU (mehr erfahren)
- Marc Nasemann, Langenfeld, SPD
- Dr. Mirko Bange, Langenfeld, FDP
- Patrick Heinz, Langenfeld, AfD
- Siedi Serag, Langenfeld, GRÜNE (mehr erfahren)
- Mehmet Sencan, Langenfeld, DIE LINKE
- Markus Montkowski, Langenfeld, Volt
Für den Wahlkreis 38 – Mettmann II (Erkrath, Haan, teilweise Hilden, teilweise Mettmann) sind folgende Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen:
- Dr. Christian Untrieser, Erkrath, CDU
- Matthias Stascheit, Mettmann, SPD
- Dirk Wedel, Mettmann, FDP
- Andreas Nixdorf, Mettmann, AfD
- Ina Besche-Krastl, Mettmann, GRÜNE (mehr erfahren)
- Natalie Meisen, Düsseldorf, DIE LINKE
- Thorsten Klimczak, Hilden, Unsere Wahl
Für den Wahlkreis 39 – Mettmann III/Mülheim II (Heiligenhaus, Ratingen, teilweise Mülheim) sind folgende Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen:
- Dr. Jan Heinisch, Heiligenhaus, CDU
- Elisabeth Müller-Witt, Ratingen, SPD
- Alexander Steffen, Ratingen, FDP
- Bernd Ulrich, Ratingen, AfD
- Ute Meier, Ratingen, GRÜNE
- Nina Eumann, Mülheim, DIE LINKE
- Sarah Burg, Heiligenhaus, Die PARTEI
Für den Wahlkreis 40 – Mettmann IV (Velbert, Wülfrath, teilweise Mettmann) sind folgende Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen:
- Martin Sträßer, Wülfrath, CDU
- Cüneyt Söyler, Velbert, SPD
- Thomas Sterz, Mettmann, FDP
- Josef Ehrentraut, Velbert, AfD
- Dr. Esther Kanschat, Velbert, GRÜNE
- Birgit Onori, Velbert, DIE LINKE
- Martin Schwarz, Velbert, PIRATEN
- Marcel Stubbe, Velbert, Bündnis C
- Horst Dotten, Essen, Internationalistisches Bündnis
Landtagswahl NRW 2022 Kreis Mettmann: Wie wird gewählt?
Alle fünf Jahre findet die Landtagswahl in NRW statt, das nächste Mal am 15. Mai 2022. Rund 13,2 Millionen Wahlberechtigte entscheiden, welche Abgeordneten und Fraktionen im Landesparlament vertreten sind. Und damit bestimmen sie über die politische Ausrichtung des Landes. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen: eine für die Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis und eine für die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien.
Das aktive Wahlrecht hat, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt.
Die Landtagswahl NRW 2022 ist allgemein: Jede Bürgerin und jeder Bürger ist grundsätzlich berechtigt, an der Wahl teilzunehmen.
Die Wahl ist gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
Die Wahl ist unmittelbar: Es gibt keine Zwischenschaltung eines Gremiums, das dann die Wahl vornimmt.
Die Wahl ist geheim: Die Stimme wird so abgegeben, dass niemand nachprüfen kann, wer wie gewählt hat. Dafür sind die Wahlkabinen da.
Die Wahl ist frei: Die Wählerinnen und Wähler treffen ihre Entscheidungen selbst und unterliegen dabei keinem Zwang und keiner Weisung.
Erststimme und Zweitstimme
In den 128 Wahlkreisen wird zur Landtagswahl NRW 2022 Kreis Mettmann je eine Person direkt gewählt. Die Kreisverbände der Parteien nominieren dafür Kandidatinnen und Kandidaten. Spätestens 48 Tage vor der Wahl (bei der Wahl 2017 bis zum 28. März 2017) müssen die Vorschläge – samt Zustimmungserklärung der Kandidatin oder des Kandidaten sowie der Unterschrift des Landesparteivorstands – beim Landeswahlleiter eingegangen sein.
Neben den in den Wahlkreisen direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten gelangen mindestens 53 weitere Abgeordnete ins Parlament. Dafür stellen die Parteien Landeslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten für den Landtag auf. Entsprechend des Wahlergebnisses der Partei ziehen unterschiedlich viele Personen von den einzelnen Parteilisten in den Landtag ein.
Jede und jeder Wahlberechtigte in NRW hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme können die Wählerinnen und Wähler eine konkrete Person aus ihrem Wahlkreis unterstützen. Mit der Zweitstimme entscheiden sie sich – unabhängig von der Erststimme – für eine der Parteien, die zur Landtagswahl antreten.
Erststimme: Das NRW-Wahlrecht ist eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, man spricht deshalb auch von einer personalisierten Verhältniswahl. In jedem der 128 Wahlkreise des Landes genügt bei der Erststimme die einfache Mehrheit: Wer als Direktkandidatin oder -kandidat die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält, ist gewählt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Mitunter hängt es an wenigen Stimmen, die darüber entscheiden, wer aus einem Wahlkreis in den Landtag einzieht.
Zweitstimme: Sind die Direktmandate vergeben, ziehen mindestens 53 weitere Abgeordnete über die Landesliste ihrer Partei ins Parlament ein. Hier zählt der Stimmanteil der Partei an den Zweitstimmen (Verhältniswahlrecht). Dazu werden zunächst die gültigen Stimmen gezählt. Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent dieser Gesamtstimmenzahl erreichen, ziehen ins Parlament ein.
Für jede dieser Parteien wird die Zahl der Mandate – etwas vereinfacht – wie folgt errechnet: Es wird die Zahl der Zweitstimmen, die eine Partei erhalten hat, mit der Zahl der insgesamt zu vergebenden Mandate multipliziert. Die Zahl, die sich daraus ergibt, wird durch die Gesamtstimmenzahl geteilt. Heraus kommt die Zahl der Mandate dieser Partei im Landtag.
Listenmandat: Ist die Zahl der Sitze für die einzelnen Parteien berechnet, werden zunächst die erfolgreichen Direktkandidatinnen und -kandidaten berücksichtigt. Stehen der Partei nach dem Gesamtwahlergebnis weitere Sitze im Landtag zu, besetzt sie diese mit Kandidatinnen und Kandidaten von ihrer Liste. Konnte eine Partei keinen Wahlkreis erobern, besetzt sie alle ihr zustehenden Plätze über die Liste.
Überhangmandate: Was passiert, wenn bei der Landtagswahl NRW 2022 Kreis Mettmann eine Partei mehr Direktmandate und damit Sitze im Landtag gewinnt, als ihr nach dem Anteil an den Zweitstimmen zustehen? Dann wird der Landtag vergrößert. Die „überverhältnismäßig“ errungenen werden als Überhangmandate bezeichnet. Um das Stimmenverhältnis wieder herzustellen, bekommen die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. Die Gesamtzahl der Mandate muss immer ungerade sein und dazu gegebenenfalls um ein sogenanntes Aufstockungsmandat erhöht werden.
Urnengang und Briefwahl
Am Wahltag zur Landtagswahl NRW 2022 Kreis Mettmann dürfen die Bürgerinnen und Bürger in 128 Wahlkreisen in NRW zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimmen abgeben. Die etwa gleichgroßen Wahlkreise sind wiederum in Stimmbezirke mit maximal 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern unterteilt. Wo sich das Wahllokal im jeweiligen Bezirk befindet, steht auf der schriftlichen Wahlbenachrichtigung.
Unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises erhalten die Bürgerinnen und Bürger im Wahllokal einen Stimmzettel, den sie in einer Kabine ausfüllen und danach falten, sodass man die Stimmabgabe nicht sieht, und anschließend in eine Wahlurne werfen. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl. Erstmalig kandidierende Parteien oder Einzelpersonen werden daran anschließend chronologisch nach Eingang des Vorschlags aufgeführt.
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überwachen die Stimmabgabe, zählen am Abend die Stimmen aus und übermitteln das Ergebnis des Stimmbezirks an die Wahlkreisleitung.
Grundsätzlich geben alle ihre Stimme persönlich und geheim ab. Wer jedoch Hilfe braucht, etwa wegen einer Behinderung oder weil er nicht lesen kann, kann eine Person seines Vertrauens in die Wahlkabine mitnehmen. Wer schon vor dem Wahltag wählen möchte, kann Briefwahlunterlagen anfordern. Diese müssen ausgefüllt bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Wahlamt eingetroffen sein.
Neben dem aktiven Wahlrecht gibt es auch das passive Wahlrecht: Dieses erlaubt es, sich selbst wählen zu lassen. Für das passive Wahlrecht gelten mit einer Ausnahme die gleichen Bedingungen wie für das aktive Wahlrecht. Wer wahlberechtigt ist, ist also auch wählbar und hat damit das Recht, sich um einen Sitz im Landtag Nordrhein-Westfalen zu bewerben – allerdings muss er darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in NRW wohnen.