Zoll spürt illegale E-Zigaretten auf: Bundesweit größter Fund

06.02.2024

In einer Halle in Ratingen lagerte Schmuggelware – Steuerschaden: ca. 700.000 Euro

Bereits am 25. Januar 2024 haben Beamtinnen und Beamte des Zollfahndungsamts Essen bei einer Durchsuchungsmaßnahme in den Lagerräumen einer Speditionsfirma in Ratingen insgesamt 64 Europaletten mit unversteuerten E-Zigaretten fest- und sichergestellt. Diese wurden unter Umgehung der deutschen Verbrauchsteuern sowie lebens- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften eingeschmuggelt.

 

Die Beamtinnen und Beamten leiteten gegen den Geschäftsführer ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch den Handel mit unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten ein. Das maximal erlaubte Tankvolumen von 2 ml je E-Zigaretten wurde deutlich überschritten.

 

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Jede Europalette enthielt eine unterschiedliche Vielzahl an Kartons, deren Inhalt sich wiederum aus den unterschiedlichsten E-Zigaretten diverser Marken, Sorten und Größen in unterschiedlicher Anzahl und Aufmachung zusammensetzte. Der durch die Sicherstellung festgestellte Steuerschaden beläuft sich nach erster vorsichtiger Hochrechnung auf mindestens ca. 700.000 Euro.

 

Die weiteren Ermittlungen werden beim Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Köln - geführt.

 

Substitute für Tabakwaren sind steuerpflichtig

Seit dem 1. Juli 2022 sind sogenannte Substitute für Tabakwaren (Einweg E-Zigaretten) in Deutschland steuerpflichtig.
Die Tabaksteuer beträgt aktuell 0,20 Euro je Milliliter. Zusätzlich dürfen elektronische Zigaretten nur in den Verkehr gebracht wer-den, wenn sie ein Volumen von höchstens 2 Milliliter nicht überschreiten. Regelmäßig überschreiten die sichergestellten E-Zigaretten die Höchstfüllmenge von 2 ml. Die angegebene Füllmenge/Anzahl der Züge stimmt zudem häufig nicht mit der auf der Packung angegeben Menge überein. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.

 

Quelle/Fotos: Zollfahndungsamt Essen

 


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