Steuerreform: So sollen Familien und Arbeitnehmer „vor versteckten Erhöhungen geschützt“ werden

24.07.2024

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf – was ist geplant?

Ist das nun die große Steuerentlastung, die die FDP immer für die „arbeitende Bevölkerug“ erzielen wollte? Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 einen Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG)“ beschlossen. Diese Gesetzentwürfe sollen die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für die Jahre 2024 bis 2026 gewährleisten und umfassende Entlastungen bei der Einkommensteuer ermöglichen.

 

So sollen Arbeitnehmer „vor versteckten Steuererhöhungen geschützt werden“ und „der Staat kein Inflationsgewinner mehr sein“, so Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag werden schrittweise erhöht, was zu einer Gesamtentlastung von 30 Milliarden Euro führen soll.

 

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Freistellung des Existenzminimum, kalte Progression vermeiden, Sofortzuschlag für Kinder erhöhen – und mehr

  • Anpassungen des Einkommensteuertarifs sollen die Freistellung des Existenzminimums gewährleisten und eine progressionsbedingte höhere Besteuerung – also eine höhere Steuerlast nach einer Gehaltserhöhung – trotz hoher Inflation verhindern.
  • Der Grundfreibetrag soll 2024 auf 11.784 Euro erhöht werden und bis 2026 auf 12.336 Euro steigen.
  • Auch der Kinderfreibetrag soll angehoben werden, das Kindergeld soll bis 2026 schrittweise auf 259 Euro pro Monat steigen.
  • Zudem soll der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche ab 2025 um 5 Euro erhöht werden.
  • Ab 2030 sollen außerdem die Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Ehegatten und Lebenspartner überführt werden, was eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung bedeuten könnte.
  • Gemeinnützige Körperschaften dürfen sich künftig auch zu tagespolitischen Themen äußern, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Zudem werden Photovoltaikanlagen für gemeinnützige Organisationen gefördert.
  • Die Reform der Sammelabschreibungen wird durch eine Gruppen- bzw. Pool-Abschreibung ersetzt, und die degressive Abschreibung wird für bestimmte Wirtschaftsgüter bis 2028 fortgeführt. Der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag für die Forschungszulage wird auf 12 Millionen Euro angehoben. Mit dem Generationenkapitalgesetz wird eine Stiftung zur Unterstützung der Rentenversicherung gegründet, die teilweise steuerbefreit sein soll. Auch die Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen wird erweitert, und die elektronische Übermittlung von Sterbefallanzeigen wird eingeführt.

 

Fragen und Antworten zur Reform der Steuerklassen

Der Entwurf muss jetzt noch den Bundestag und Bundesrat passieren, um schließlich in Kraft zu treten.

 

Quelle: Bundesfinanzministerium

Foto: W. Pohnke/Pixabay

 


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