rbb-Skandal: Prüfbericht belastet Ex-Intendantin Schlesinger

21.10.2022

London-Trip war keine Dienstreise, wurde aber über Sender abgerechnet

Viele Vorwürfe hat es gegen die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), Patricia Schlesinger gegeben, bis sie die Kündigung erhalten hat. Sie soll sich u.a. überteuerte Büroeinrichtungen und Dienstwagen gegönnt und ein (wohl privates) Abendessen mit Prominenten auf Rundfunkkosten sowie eine „Dienstreise“ falsch abgerechnet haben.

 

Außerdem gab es einen Verdacht auf „Vetternwirtschaft“ bei einem schwer durchschaubaren Geflecht zwischen ihrem Ehemann Gerhard Spörl und Wolf-Dieter Wolf, Ex-rbb-Verwaltungsrat und ehemaliger Aufsichtsratschef der Messe Berlin. Dabei geht es unter anderem um Beraterverträge im Zusammenhang mit dem inzwischen gestoppten Bau des Digitalen Medienhauses sowie mögliche Vorteilsnahmen und -gewährungen durch Organmitglieder und Mitarbeiter des rbb.

Zu einigen Vorwürfen ermittelt auch die Generalstaatsanwaltschaft.

 

Was ist nun dran?

Der Sender bemüht sich nun um schonungslose Aufklärung; auch, um das beschädigte Image des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems zu reparieren.

 

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Bei einer Rundfunkratssitzung am 20. Oktober in Potsdam hat die Anwaltskanzlei Lutz|Abel erste Ergebnisse ihrer Prüfung der Vorfälle vorgestellt. Die Kanzlei wurde von der Compliance-Beauftragten des Senders und dem Verwaltungsrat im Juli 2022 beauftragt.

 

Kollegialorgan: Der Verwaltungsrat will Kontrollmechanismen verschärfen

Eine Erkenntnis: Eine „nicht als dienstlich zu begründende Reise nach London“ inklusive Verpflegungs- und Übernachtungskosten soll Patricia Schlesinger „über den rbb abgerechnet und dabei zudem verschwiegen haben, dass sie in Begleitung ihres Mannes verreist war“, heißt es in einer Presseerklärung des Senders.

 

Dorette König, amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrates: „Der vorliegende Bericht bestätigt die bereits festgestellten Schwächen der bisherigen Arbeit im Verwaltungsrat. Das betrifft zum einen sein Selbstverständnis als Kollegialorgan. Beschlüsse dürfen nie wieder auf Basis von Informationen eines einzelnen Mitglieds fallen. Der Vorsitzende kann sich nicht über das Kollegialorgan stellen, Informationen zurückhalten und Vereinbarungen mit der Intendantin am Verwaltungsrat vorbei treffen. Wir unterstützen die Empfehlung einer schriftlichen Berichtspflicht der Intendantin gegenüber dem Verwaltungsrat, die im Staatsvertrag zu verankern ist. Bisher gab es lediglich ein Auskunftsrecht.“

 

Die neue rbb-Intendantin Dr. Katrin Vernau ergänzt: „Ich setze alles daran, dass sich solche Verkommnisse beim rbb nicht wiederholen können. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck daran, das interne Kontrollsystem des rbb zu verbessern und vor allem wirksam zu machen. Zudem werde ich dafür Sorge tragen, dass unsere Unternehmenskultur künftig durch Transparenz, Redlichkeit und Ordnungsmäßigkeit geprägt ist. Führungskräfte, allen voran die Intendantin, müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Ihre Vorbildfunktion zu erfüllen ist eine Selbstverständlichkeit.“

 

Die vorgestellten Ergebnisse sind nur ein Teil der Untersuchung. In dem endgültigen Prüfbericht der Kanzlei Lutz|Abel werden insbesondere auch die Prüfergebnisse rund um den Themenkomplex "Digitales Medienhaus" enthalten sein.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Quelle: PM rbb
Foto: anzeiger24.de / Sarah Larkin/Pixabay 

 


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