Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren: Sender sollen zusammengelegt werden

25.10.2024

Reformvorschläge werden begrüßt, aber keine Einigung bei der Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Zu teuer, zu aufgebläht – seit langer Zeit gibt es Kritik an den Strukturen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Erst recht, wenn immer wieder über die Erhöhung des Rundfunkbeitrages diskutiert wird, den die Intendanten fordern. Jetzt aber machen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer ernst mit einer Reform: Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) einigte sich am 25. Oktober auf eine Reform-Linie – nur ein wichtigter Punkt bleibt unerledigt: Wird es eine Beitragserhöhung geben?

 

Kernpunkte der Reform

Ziel sei es, einen "modernen Rundfunk zu schaffen, der die gesamte Gesellschaft anspricht", heißt es in dem Entwurf. Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen ihren Rundfunk-Auftrag „qualitativ stärken“, aber gleichzeitig auch „quantitativ begrenzen“, erklärt die Rundfunkkommission der Länder, derzeit vertreten durch Rheinland-Pfalz.

 

Heißt also: Ein gutes Programm erstellen, bzw. beibehalten, aber mit weniger, bzw. effizienter eingesetzten Ressourcen.

Wie soll das gehen?

 

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Zu den zentralen Vorschlägen gehören:

  • Digitalisierung und Vernetzung: Der öffentlich-rechtliche Online-Auftrag soll weiterentwickelt werden, um einen gemeinsamen „Public Open Space“ zu schaffen, der die Angebote besser vernetzt. 
  • Reduktion der Hörfunkprogramme: Pro Anstalt sollen maximal vier Hörfunkprogramme angeboten werden (pro Anstalt: 4 plus 1 pro 6 Mio Einwohner; mit einer zusätzlichen Regelung für Mehrländeranstalten).
    Soll konkret heißen: Die aktuell 69 Hörfunkwellen der ARD sollen auf 53 reduziert werden. Welche Sender entfallen, soll die Anstalt selber entscheiden. 
  • Die Ausgaben für Berichterstattungen von großen Sportevents (Olympische Spiele, Fußball-WM oder -EM etc.) sollen auf fünf Prozent der Gesamtausgaben von ARD und ZDF gedeckelt werden. 
  • Neugestaltung der Spartenprogramme: Die digitalen Spartenangebote sollen in drei „Schwerpunktkörbe“ gegliedert werden: „Kultur & Internationales“, „Information, Bildung & Dokumentation“ sowie „Angebote für jüngere Menschen“.
  • Begrenzung der Online-Ausspielwege: Diese sollen anhand des Maßstabs der „Erforderlichkeit“ eingeschränkt werden, um eine Überflutung von Inhalten zu vermeiden. Die Kanäle Funk und Kika, die sich an Kinder und junge Menschen richten, sollen erhalten bleiben.
  • Auf ihren Internet-Nachrichtenseiten sollen ARD und ZDF nicht mehr so viele "presseähnliche" Texte veröffentlichen, weiß dies eine unlautere Konkurrenz zu den Printmedien sei. Das haben die Zeitungsverlage seit jeher beanstandet. Vielmehr soll sich die Berichterstattung auf Bild und Ton focussieren, wie es beim Rundfunk üblich ist; Ausnahme: Beiträge zu ganz aktuellen Ereignissen (Katastrophen etc.). 
  • 3sat und arte sollen im Bereich „Kultur & Internationales“ zusammengeführt werden.
  • ARD alpha, ZDF info, tagesschau24 und phoenix sollen in einem neuen Format für „Bildung, Dokumentation und Information“ kooperieren. Für junge Menschen wird eine gemeinsame Programmgestaltung von  ZDF neo und one angestrebt.

 

Was die MPK beschlossen hat

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten stimmten für grundätzlich für die Umsetzung dieses Entwurfs. Im Dezember 2024 sollen die Landesparlamente darüber abstimmen.   

Einen verbindlichen Beschluss zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 pro Monat, wie es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, gab es jedoch nicht: "Die Rundfunkkommission [möge] bis zu ihrer Konferenz im Dezember mögliche Optionen prüfen und einen Vorschlag unterbreiten", heißt es lediglich in der Abschlusserklärung. 

 

ARD-Vorsitzender Gniffke: "Richtige Richtung, aber auch Herausforderung: Wir packen das!"

Zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig erklärte einige Tage später der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke:

"Die ARD hat das gleiche Ziel wie die Länder: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizient, modern und vor allem zukunftsfest aufzustellen. Teile des Reformstaatsvertrags gehen in die richtige Richtung, doch manche Regelung stellt uns vor Herausforderungen. Aber wir packen das an. Es wäre hilfreich gewesen, wenn die Länder auch in der ungeklärten Frage der Anpassung des Rundfunkbeitrags zum ersten Januar 2025 eine Entscheidung getroffen hätten. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat mehrfach betont: wenn die Beitragsempfehlung der KEF nicht umgesetzt wird, besteht die Gefahr, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nicht mehr ausreichend finanziert ist, um seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Jetzt besteht leider die Unsicherheit weiter. Wir werden prüfen, was das für die ARD bedeutet, inhaltlich und juristisch. Klar ist aber auch: wir gehen auf jeden Fall unseren schon eingeschlagenen Weg der Erneuerung und der Reformen konsequent weiter."

 

Quelle: Rundfunkkommission

 


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