Ärzte fordern Strafgebühren für versäumte Termine – bis zu 100 Euro möglich

02.04.2025

Aber was erhalten Patienten, die „stundenlang“ warten müssen?

***Leitartikel***

Immer mehr Ärzte in Deutschland beklagen ein zunehmendes Problem: Patienten erscheinen nicht zu vereinbarten Terminen – und das ohne Absage. Die Folgen sind nicht nur organisatorischer Mehraufwand, sondern auch wirtschaftliche Einbußen und verschenkte Behandlungszeiten. Die Rufe nach Konsequenzen werden lauter: Eine verbindliche Ausfallgebühr soll künftig dafür sorgen, dass Termine wieder ernster genommen werden.

 

Andreas Gassen (62), Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), geht davon aus, dass derzeit etwa 10 bis 20 Prozent aller Arzttermine nicht wahrgenommen werden. Er spricht sich deshalb für eine „No-Show-Gebühr“ aus: „Eine Gebühr von 10 bis 20 Euro, wie sie heute in fast allen Lebensbereichen üblich ist, sollte erhoben werden“, so Gassen. Seiner Meinung nach sollten die Krankenkassen diese Kosten übernehmen.


Die Diskussion über Ausfallgebühren ist damit eröffnet und angesichts der steigenden Zahl ungenutzter Termine wohl auch dringend notwendig. Ob die Politik eine einheitliche Regelung schafft oder die Verantwortung bei den einzelnen Praxen bleibt, bleibt aber abzuwarten.

 

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Wenn schon Strafgebühren – dann bitte für beide Seiten

Die Forderung nach einer sogenannten No-Show-Gebühr für Patienten, die ohne Absage nicht zum Arzttermin erscheinen, ist nachvollziehbar. Doch so verständlich diese Sicht der Mediziner ist, so berechtigt ist auch der Blick auf die andere Seite des Wartezimmers: die Patientinnen und Patienten.

 

Denn auch sie erleben regelmäßig vermeidbaren Frust: Wer einen Termin um 9 Uhr morgens bekommt, findet sich nicht selten erst eine Stunde später im Behandlungszimmer wieder. Statt eines kurzen Arztbesuchs wird der Praxisbesuch zur Geduldsprobe – mitunter in überfüllten Warteräumen, ohne Information, wie lange es noch dauert.

 

Die Standardantwort, es habe einen "Notfall" gegeben, klingt längst abgedroschen. Natürlich kann es immer unvorhersehbare medizinische Dringlichkeiten geben – das liegt in der Natur des Berufes. Doch die Häufung solcher „Notfälle“ lässt bei vielen Patientinnen und Patienten Zweifel aufkommen: Handelt es sich immer um echte Notlagen oder doch eher um strukturelle Fehlplanungen im Praxismanagement?

 

Wenn also Termintreue eingefordert wird, dann sollte dies für beide Seiten gelten. Eine Diskussion über Ausfallgebühren darf daher nicht nur auf Patienten zielen, sondern muss auch die ärztliche Seite in die Verantwortung nehmen.

Warum nicht auch eine Art „Wartezeit-Ausgleich“, wenn eine zumutbare Zeit deutlich überschritten wird?

 

Vorschlag: Fairness als Prinzip

Eine gerechte Lösung könnte darin bestehen, dass beide Seiten sich zu verbindlichen Regeln bekennen.

Patienten verpflichten sich, Termine rechtzeitig abzusagen – andernfalls fällt eine angemessene Ausfallgebühr an.

Gleichzeitig verpflichten sich Praxen, Wartezeiten transparent zu gestalten und bei übermäßiger Verzögerung ebenfalls eine Art Entschädigung in Betracht zu ziehen – etwa in Form eines Gutscheins, Rabatts oder einer Rückmeldung an die Krankenkasse.

 

Am Ende geht es um Verbindlichkeit und Respekt auf Augenhöhe. Wer Strafen für Nachlässigkeit fordert, muss auch bei sich selbst anfangen. Sonst wird aus einem gut gemeinten Vorschlag schnell ein einseitiges Druckmittel – und das nützt dem Vertrauen zwischen Arzt und Patient ganz sicher nicht.

 

Bericht: Walter Thomas

Foto/Montage: KI generiert mit Adobe Firefly / Pixabay

 


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