OVG NRW: Klagen gegen das Atommüllzwischenlager in der Stadt Ahaus erfolglos

04.12.2024

Bedenken und Befürchtungen nicht begründet, Ermittlungsdefizite liegen nicht vor

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 3. Dezember 2024 die Klagen der Stadt Ahaus und eines Bürgers gegen eine Aufbewahrungsgenehmigung für Castor-Behälter aus Jülich abgewiesen. Diese Genehmigung erlaubt die Lagerung von 152 Behältern mit knapp 290.000 kugelförmigen abgebrannten Brennelementen im Atommüllzwischenlager Ahaus, wobei ein Transport von Jülich nach Ahaus bisher noch nicht genehmigt ist.

 

Worum geht es?

Das Zwischenlager Ahaus wurde in den 1980er Jahren errichtet. Dort lagern bereits mit entsprechenden Genehmigungen u. a. abgebrannte Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren sowie bestrahlte Kugel-Brennelemente aus einem ehemaligen Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR). Die von den Klägern angefochtene Aufbewahrungsgenehmigung, die den Betreibern des Lagers (Beigeladene im Verfahren) von der Beklagten (Bundesrepublik Deutschland, nunmehr vertreten durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, BASE) im Jahr 2016 nach dem Atomgesetz erteilt worden ist, gestattet die Aufbewahrung von 152 Lagerbehältern des Typs CASTOR THTR/AVR mit knapp 290.000 abgebrannten kugelförmigen Brennelementen aus dem Versuchsreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) in Jülich. Die Behälter lagern derzeit noch in Jülich. Eine für einen Transport der Behälter nach Ahaus erforderliche Genehmigung ist noch nicht erteilt.

 

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Was sagt das Gericht?

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass keine Ermittlungsdefizite der Genehmigungsbehörde (BASE) vorlägen. Die Behörde habe alle wesentlichen Aspekte der Sicherheit geprüft, unter anderem durch ein Gutachten des TÜV Nord. Szenarien wie ein Flugzeugabsturz oder Drohnenangriffe seien angemessen berücksichtigt worden. Ein Szenario mit einem Angriff durch panzerbrechende Waffen wurde zwar geprüft, jedoch als unwahrscheinlich und durch bestehende Schutzmaßnahmen ausgeschlossen bewertet. Wesentliche Sicherheitsgrenzwerte würden bei einem möglichen Unfall nicht überschritten. Die Genehmigung stütze sich auf rechtlich belastbare Grundlagen, weshalb keine Revision gegen das Urteil zugelassen wurde.

Bürgermeisterin Voß: „Abfälle werden noch lange in Ahaus bleiben“

Die Stadt Ahaus, vertreten durch Bürgermeisterin Karola Voß, kritisiert die Entscheidung und die generelle Problematik der Zwischenlagerung von Castor-Behältern. Bereits jetzt sei Ahaus durch die Lagerung von 329 Castoren mit hochradioaktivem Abfall belastet.
Sie befürchtet, dass hochradioaktive Abfälle langfristig in Ahaus verbleiben, da der Zeitrahmen für die Endlagersuche äußerst unsicher ist und sich bis in die zweite Hälfte des Jahrhunderts oder länger ziehen könnte. Weiterhin äußert die Stadt Bedenken zur Eignung der Ahauser Anlage für eine langfristige Lagerung und weist auf die Risiken durch die Abfälle aus Jülich hin, die aus einem Forschungsreaktor mit Zwischenfällen stammen.
Die Stadt lehnt zusätzliche Transporte in ihr Lager ab und fordert eine stärkere Beteiligung der betroffenen Gemeinden sowie finanzielle Kompensationen. Ziel sei es, den Druck auf die bundesweite Endlagersuche aufrechtzuerhalten, statt neue Fakten durch Transporte zu schaffen.

 

Quellen: OVG Münster / Stadt Ahaus

Fotos: Pixabay

 


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