Verschärfte Kontrollen an Deutschland-Grenzen: Was Reisende jetzt wissen müssen
10.09.2024Bundesinnenministerin Faeser reagiert auf islamistischen Terror und illegale Migration
Als Reaktion auf das Messer-Attentat von Solingen und weitere islamistische Terroranschläge hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 9. September 2024 die „Ausweitung der temporären Grenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen“ angekündigt. Diese Maßnahme soll ab dem 16. September 2024 für die Dauer von sechs Monaten gelten. Damit reagiert die Bundesregierung auf wachsenden Druck, Migration und Einreisen besser zu regulieren.
Was gilt nun?
Bereits seit einigen Monaten bestehen Grenzkontrollen an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Polen und Tschechien. Nun werden diese auf die Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark ausgeweitet. Diese Kontrollen, die auf Grundlage des Schengener Grenzkodex (Artikel 25 ff. der Verordnung (EU) 2016/399) rechtlich verankert seien, erlauben es der Bundespolizei, stationäre und mobile Kontrollen an jeder Stelle der Grenze durchzuführen, so Faeser.
Ziel dieser sei es, „Schleusungskriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration nach Deutschland zu begrenzen“. Reisende sollten sich daher auf verstärkte Überprüfungen einstellen. In Einzelfällen könne es zu Verzögerungen im Grenzverkehr kommen, da die Bundespolizei vor Ort entscheidet, in welchem Umfang und an welchen Orten Kontrollen durchgeführt werden. Diese Entscheidungen hängen von der aktuellen Sicherheitslage und den Bedingungen vor Ort ab.
Welche Auswirkungen haben die Kontrollen für Reisende?
Für Reisende innerhalb der EU bedeutet die Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen, dass sie jederzeit einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen sollten, auch bei Reisen in EU-Nachbarstaaten, mit denen es bisher keine festen Grenzkontrollen gab. Obwohl die Bundesregierung betont, dass Einschränkungen des grenzüberschreitenden Verkehrs vermieden werden sollen, müssen Pendler und Reisende insbesondere an stärker frequentierten Grenzübergängen mit Verzögerungen rechnen.
Für „schutzsuchende Drittstaatsangehörige“ gelten besondere Regelungen: Sie werden weiterhin an Erstaufnahmeeinrichtungen verwiesen, um dort asylrechtliche Fragen zu klären. Hierbei bleibt die Dublin-Verordnung maßgeblich, die regelt, welches EU-Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist.
Welche Befugnisse hat die Bundespolizei?
Die Bundespolizei ist befugt, Personen und Fahrzeuge zu kontrollieren sowie Identitätsprüfungen vorzunehmen. Sollte es Hinweise auf eine illegale Einreise geben, können Personen nach nationalem und europäischem Recht zurückgewiesen werden. Seit Oktober 2023 gab es über 30.000 Zurückweisungen an den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz. Die Kontrollen werden sowohl stationär als auch mobil durchgeführt und können je nach Lageentwicklung kurzfristig und flexibel angepasst werden.
Durch die enge Zusammenarbeit mit den Grenzbehörden der Nachbarstaaten soll außerdem verhindert werden, dass Schleuser alternative Routen wählen. Gemeinsame Streifen und Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit tragen dazu bei, grenzüberschreitende Kriminalität effektiver zu bekämpfen.
Quelle: BMI
Foto: H. Schonert/Pixabay
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