Werden Bürgergeld-Regelungen nun doch verschärft?
02.10.2024Mehr Anreize zur Jobaufnahme, Leistungskürzung bei Jobablehnung, Bekämpfung von Schwarzarbeit
Ist das nun die Reaktion auf die immerwährende Kritik am Bürgergeld? Das Bundeskabinett der „Ampel-Koalition“ der Bundesregierung hat am 2. Oktober 2024 Änderungsvorschläge vorgestellt. Diese sollen u.a. „mehr Anreize zur Jobaufnahme stärken, Mitwirkungspflichten erhöhen, Schwarzarbeit bekämpfen, mehr Menschen in Arbeit bringen und für mehr Fairness im Sozialstaat sorgen“. Aber auch strengere Leistungskürzungen bei „Arbeitsverweigerung“ soll es geben.
Wichtigste Maßnahmen
- Die Bundesregierung will für Menschen im Bürgergeld eine Anschubfinanzierung einführen. Der Betrag wird als Prämie an diejenigen ausbezahlt, die eine Arbeit gefunden haben und dadurch seit mindestens sechs Monaten nicht länger auf Bürgergeld angewiesen sind.
- Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeitet, soll einen Hin- und Rückweg von insgesamt drei statt bisher zweieinhalb Stunden in Kauf nehmen müssen. Bei einer geringeren Arbeitszeit soll eine tägliche Pendelzeit von zweieinhalb statt bisher zwei Stunden zumutbar sein.
- Wer eine „zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme“ ohne triftigen Grund ablehnt, soll künftig sofort mit einer deutlicheren Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen müssen. Bislang erfolgen die Kürzungen stufenweise: Bei der ersten Pflichtverletzung um zehn Prozent für einen Monat, bei einer zweiten um 20 Prozent für zwei Monate, bei einer dritten um 30 Prozent für drei Monate.
- Außerdem: Wer Termine im Jobcenter ohne einen wichtigen Grund nicht wahrnimmt, soll zukünftig eine Leistungsminderung von 30 Prozent statt bisher 10 Prozent für einen Monat erhalten.
- Wer Bürgergeld bezieht und „schwarz“ arbeitet, muss ebenfalls mit Kürzungen rechnen. Die Jobcenter sollen gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden.
- Für Geflüchtete Bürgergeld-Bezieher soll es künftig verpflichtende Integrationspraktika geben, um leichter eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Das wiederum soll ein Anreiz für Arbeitgeber sein, Geflüchtete einzustellen. Arbeitgeber sollen einen Entgeltzuschuss erhalten, wenn sie Geflüchtete zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen.
- Bevor Bürgergeld beansprucht wird, sollte das eigene Vermögen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Die Karenzzeit für das Schonvermögen soll nun von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt werden.
- Durch ein neues Förderinstrument sollen ein Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen zu einem neuen Arbeitgeber unterstützt und Arbeitslosigkeit vermieden werden.
- Die Einwanderung von ausländischen Fachkräften in die Zeitarbeit wird ermöglicht. Vorrangiges Ziel ist es, die Beschäftigten dauerhaft in die Entleihbetriebe zu integrieren und somit die dortigen Fachkräfteengpässe zu lindern.
Das alles sind erst einmal nur Vorschläge und Teil eines Maßnahmepakets namens „Wachstumsinitiative“. Sie sollen „möglichst noch in diesem Jahr beschlossen, umgesetzt oder entsprechende Prozesse aufgesetzt werden“, schreibt die Bundesregierung in einer Presseerklärung.
Quelle: Bundesregierung
Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an