Kehrtwende in der Asylpolitik: Bezahlkarte soll Bargeld ersetzen

26.04.2024

14 Bundesländer wollen neues System einführen – Kann dies die illegale Migration senken?

Card statt Cash: Die Bezahlkarte für Asylbewerber kann kommen. Nach dem Beschluss im Bundestag hat nun auch der Bundesrat am 26. April 2024 die Einführung im Bundesrecht, bzw. Asylbewerberleistungsgesetz gesetzlich verankert.

Es gibt allerdings keine bundeseinheitliche Regelung, denn die Bundesländer können frei entscheiden, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Auch den zuständigen Behörden bleibt im Rahmen ihrer Ermessensausübung die Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen den Einsatz einer Bezahlkarte zu entscheiden.

 

Was soll die Bezahlkarte bewirken?

Asylbewerberinnen und -bewerber sollen mit der Karte einen Teil ihrer Leistungen in Form eines Guthabens erhalten. Dadurch soll es weniger Bargeld-Auszahlungen geben. 

Boris Hein, Ministerpräsident von Hessen und derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz erklärt: „Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität."

Er sieht in der Einführung einer solchen Karte einen „wichtigen Schritt, Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken“.

 

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Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, meint, die bisherige Bargeldauszahlung sei „nicht nur bürokratisch, sondern ein echter Pull-Faktor“ gewesen: „Viel Geld ist dann in die Heimat geschickt worden. Das wollen wir nicht.“
Man wolle keine „irreguläre Migration in unsere sozialen Sicherungssysteme“, sondern Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt, „also das System vom Kopf auf die Füße zu stellen“, so der Dürr.
 

"Pro Asyl" findet Bezahlkarte „diskriminierend“

Kritik gibt es von Organisationen, die sich für Flüchtlinge einsetzen, zum Beispiel von "Pro Asyl". 

„Bund und Länder haben mit der Einigung zur Bezahlkarte ein Diskriminierungsprogramm verabredet. Mit der Bezahlkarte wird also vor allem der Zweck verfolgt, den Menschen das Leben hier schwer zu machen und sie abzuschrecken", sagt Referentin Andrea Kothen. "Schon allein wegen dieses unverhohlenen Motivs wirft die Bezahlkarte verfassungsrechtliche Fragen auf. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass die Menschenwürde nicht aus migrationspolitischen Gründen relativiert werden darf." 

 

Die Kommunen werden nicht entlastet, glaubt Kothen: "Denn die Kürzung von Sozialleistungen und der Umstieg auf mehr Sachleistungen halten die Menschen nicht davon ab, vor Krieg oder Vertreibung zu fliehen. Wissenschaftliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, zeigen zudem: Rechtsstaatlichkeit, Freund*innen, Familie und die Arbeitsmarktbedingungen in einem Land sind Faktoren für den Zielort einer Flucht. Sozialleistungssysteme dagegen wirken sich nicht als entscheidungsrelevant aus. Auch die Bezahlkarte wird also an den Fluchtwegen von Menschen nichts ändern."

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Foto: kalhh/W.Claussen / Pixabay – Montage: anzeiger24.de

 


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