K714-Parkhaus: Geht die Stadt ein Risiko ein?

Das Gebäude wird seit längerem vor Bauabnahme genutzt

Im Rheinpark, auf dem Creative Campus an der Daimlerstraße, entstand ein hochmodernes Parkhaus mit 2.050 Stellplätzen. Obwohl die Bauabnahme noch nicht erfolgt ist, wird es bereits seit Anfang 2023 genutzt.

 

Cleveres Ein-und Ausfahrt-System

Durch ein cleveres Ein-und Ausfahrt-System während künftiger Großveranstaltungen lange Wartezeiten verhindert werden. Auch E-Ladestation werden für Elektroautos in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Die architektonische Gestaltung des Parkhauses mit einer aufwendigen Fassade ist beeindruckend. Der erste Spatenstich erfolgte im Oktober 2021. Ende 2023 sollten die Bauarbeiten abgeschlossen sein. Auch aus Mai 2024 wurde nichts. Ein Eröffnungstermin steht immer noch nicht fest.

 

Ausstehende Bauabnahme 

Wie kann aber eine Immobilie, deren Bauabnahme noch nicht erfolgt ist, bereits genutzt werden? Geht die Stadt Monheimdamit ein mögliches Risiko ein? „Vorsicht bei Abnahme“ warnt der Bauherren Schutzbund. „Bauherren sollten am besten erst nach einer sorgfältigen und förmlichen Abnahme ins neue Haus einziehen.“ Denn Bauherren – im konkreten Fall die Stadt Monheim am Rhein – liefen Gefahr, dass ihr Verhalten als Bauabnahme interpretiert wird. Die Rechtsprechung sei in diesem Fall eindeutig und spreche von konkludentem Verhalten. „Konkludent handelt der Bauherr dann, wenn er durch den Einzug ohne jegliche Mängelrüge das Haus in Besitz nimmt und erkennen lässt, dass er das Bauwerk im Wesentlichen vertragsgemäß billigt“, so der Bauherreschutzbund.

 

Beweislast von Baumängeln

Diese Abnahme durch schlüssiges Verhalten habe weitgehende Folgen: Die Vergütung würde fällig, die Beweislast für das Vorhandensein von Baumängeln gehe auf den Bauherrn über und die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren starte. „Keine konkludente Abnahme liegt vor, wenn der Bauherr trotz Einzug und Nutzung des Gebäudes die Abnahme vorher ausdrücklich verweigert und dem Bauunternehmen mitteilt, dass trotz des Einzuges keine förmliche Abnahme erfolgt ist“, so der Bauherrenschutzbund.

 

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Gebäude sei funktionsfähig

„Die Tatsache, dass die Bauabnahme noch nicht erfolgt ist, bedeutet tatsächlich nicht, dass das Gebäude nicht funktionsfähig ist“, erklärt Stadtsprecherin birte Hauke. „In dem Parkhaus funktionieren leider noch nicht alle technischen Finessen.“ Probleme gäbe es derzeit unter anderem noch bei der Lichttechnik, die über Metallbänder an der Außenfassade geführt wird, bei der Vorabreservierung von E-Ladepunkten und beim Vorabbezahlen und der Reservierung eines Stellplatzes über die Monheim-Pass-App. „Erst, wenn das Parkhaus auch technisch so funktioniert, wie es beauftragt wurde, kann die offizielle Bauabnahme erfolgen“, so Hauke. Da die Probleme bei den technischen Finessen aber keine Gefahr für Nutzerinnen und Nutzer darstellen würden, habe eine vorzeitige Inbetriebnahme des Parkhauses genehmigt werden können.

Bericht: Marjana Kriznik

Foto: Screenshot Webseite Stadt Monheim am Rhein