GEMA tanzt aus der Reihe: Tanzschulen protestieren gegen Gebühren-Explosion
04.11.2024Petition eingereicht – was der Lehrerverband fordert
Tanzen ohne Musik , das geht natürlich nicht“ – darin sind sich alle Tanzschulbetreiber und Tanzlehrer einig. Und die Urheber der Musik sollen auch gerecht vergütet werden. Doch die neuen Gebührenmodelle der GEMA, die von den Nutzern die Gebühren eintreibt und an die Urheber ausschüttet, sorgen für Unmut: Die bisher geltenden Pauschalverträge mit festen Tarifen wurden durch individuelle Lizenzverträge ersetzt. Für viele Tanzschulen bedeuten diese Änderungen erhebliche Mehrkosten und einen erhöhten bürokratischen Aufwand. Gerade kleinere Häuser könnten diese Belastung nicht mehr stemmen, meint der Unternehmerverband für Tanzschulinhaber und selbständige Tanzlehrer*innen, DTIV, und hat eine Petition zur „Reform der Tarifstruktur und Vertragspraxis der GEMA/verbesserte Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt“ eingereicht.
Die Tanzschulen fühlen sich durch die monopolistische Position der GEMA benachteiligt. Der Verband kritisiert, dass die neue Praxis auf die individuellen Tanzschulen abziele und sie zum teureren Einzellizenzierungsmodell zwinge, ohne den bisherigen Pauschalnachlass von 20 Prozent, den Verbände aushandeln konnten. Laut DTIV sollen die Pauschalverträge, die eine große Entlastung für die Schulen darstellten, unbedingt beibehalten werden.
Die Petition betont zudem die Notwendigkeit einer wirksamen Kontrolle der GEMA durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Das DPMA solle seiner Aufsichtspflicht verstärkt nachkommen und sich aktiv gegen einen Missbrauch der Monopolstellung der GEMA einsetzen. Ein weiterer zentraler Punkt der Petition ist der geforderte Anspruch der Nutzer, notfalls gerichtlich ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegen missbräuchliche Tarifpraktiken der GEMA zu erzwingen.
Die Forderungen:
- Verhinderung des Missbrauchs der Tarifhoheit durch die GEMA
- Pauschalverträge statt Einzellizenzierung
- Erhalt der Gesamtvertragspartnerschaften
- Gleichstellung aller Lizenznehmer durch Veröffentlichung der Pauschalverträge
- Abschaffung des Tarifs VR-Ö
- Abschaffung der GEMA-Vermutung
- Bessere und aktive Kontrolle durch das DPMA
- Möglichkeit zur Lizenzierung über andere europäische Verwertungsgesellschaften
Quelle: DTIV
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