
Gedenktag in Duisburg: Die Loveparade-Katastrophe – Erinnerung an 21 Todesopfer
Hinterbliebene und Betroffene trauern – Strafverfahren vor drei Jahren eingestellt
Am 24. Juli 2023 jährt sich der Tag der Loveparade-Katastrophe von Duisburg zum 13. Mal. Im Jahr 2010 kamen während der Veranstaltung in der Ruhrmetropole 21 Menschen ums Leben, weil ein Zugang zum Festgelände durch einen zu engen Tunnel führte. Sie wurden durch die Massen erdrückt. Darüber hinaus wurden über 500 Personen teils schwer verletzt, viele traumatisiert.
Zum traurigen Jahresstag findet – wie seitdem in jedem Jahr – um 16.45 Uhr die öffentliche Gedenkfeier an der Gedenkstätte im Tunnel an der Karl-Lehr-Straße statt. Studio 47 überträgt die Veranstaltung im Internet. Auf der Seite der Stiftung Duisburg wird ein entsprechender Link eingestellt.
Der Tunnel wird von der Stadt für den Autoverkehr gesperrt.
Für die Hinterbliebenen der Opfer findet in der Salvator-Kirche um 14.30 Uhr eine Andacht statt.
Die Duisburger Musikerin Anja Lerch wird in diesem Jahr die Gedenkfeier musikalisch umrahmen.
Am Sonntagabend hatte der Verein „Bürger für Bürger“ erneut zur „Nacht der 1000 Lichter“ eingeladen.
Kein Verantwortlicher wurde zur Rechenschaft gezogen
Was die Hinterbliebenen der Opfer und andere Betroffene neben der Tragödie erzürnt und umtreibt, ist die Aufarbeitung der Katastrophe vom 24. Juli 2010.
Denn beim Strafverfahren, das die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg vom 8. Dezember 2017 bis zum 4. Mai 2020 in den Düsseldorfer Messehalle führte, wurde keiner der zehn und zum Schluss drei Angeklagten verurteilt oder bestraft.
Aussagen von 116 Zeugen, Aktenmaterial im Umfang von über 60.000 Seiten und knapp 1.000 Stunden Videomaterial wurden ausgewertet. Drei Staatsanwälte haben die Anklage vertreten. Hinzu kamen über 60 Nebenkläger.
Zwar hat das Verfahren die vielen schwerwiegenden Fehler bei der Planung offenbart, die zu dem verhängnisvollen Gedränge mit dem tödlichen Verlauf für 21 Opfer geführt haben, z.B. „der ungeeignete Veranstaltungsort für die Besuchermengen, die Zugangsanlagen mit zu geringen Kapazitäten, zu wenig Fläche zwischen dem Zugang (über die Rampe Ost) und der Veranstaltungsfläche, unkoordinierte Steuerung der Personenströme, massive Störungen in der Kommunikation, organisatorische Entscheidungen entgegen vorheriger Absprachen, die Errichtung einer dritten Polizeikette auf der Rampe Ost, das nicht abgestimmte Öffnen der Zugangsanlagen trotz angeordneter Schließung oder das Öffnen der Zaunelemente an der Zugangsanlage West“.
Außerdem wurden einige Maßnahmen nicht ergriffen, die das Unglück eventuell hätten verhindern oder zumindest abmildern können.
Doch wer trägt nun für all das die Verantwortung?
„Unter Gesamtwürdigung dieser Erkenntnisse und aller Umstände der Katastrophe kommt das Gericht (...) zu dem Schluss, dass die (mögliche) individuelle Schuld der Angeklagten an der Katastrophe zum jetzigen Zeitpunkt als gering anzusehen sei“, begründete das Landgericht Duisburg im Frühjahr 2020 die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO. „Die Handlungen der Angeklagten haben die schrecklichen Geschehnisse nicht allein, sondern erst im Zusammenwirken mit einer Vielzahl anderer Umstände möglich gemacht. Aus der Beweisaufnahme ist ersichtlich, dass die Angeklagten sich in der Planungsphase darum bemühten, eine für die Besucher sichere Veranstaltung zu organisieren.“
Die Angeklagten waren außerdem fast zehn Jahre lang einem Strafverfahren unter Medienaufmerksamkeit ausgesetzt. „Das ganze Verfahren war vor allem für die Nebenkläger mit besonderen psychischen Belastungen verbunden“, so das Gericht.
Bericht: Achim Kaemmerer
Quellen: Stiftung Duisburg / Landgericht Duisburg
Foto: Stiftung Duisburg
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