Coronatest: Angebotspflicht für Arbeitgeber

Neue Verordnung gilt bis Ende Juli

Ab dieser Woche müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen kostenslosen Coronatest anbieten, wenn diese nicht in Homeoffice arbeiten. Das hatte das Bundeskabinett beschlossen. Eine Pflicht sich testen zu lassen, besteht für Arbeitnehmer jedoch nicht. Es handelt sich lediglich um ein Angebot.

 

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Verordnung gilt zunächst bis Ende Juli

Die Verordnung gilt zunächst bis Ende Juli. Beschäftigte in Berufen mit einem hohen Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche getestet werden. Dass die Verordnung eingehalten wird, kontrollieren Arbeitsschutzbehörden. Die Kosten haben die Arbeitgeber zu tragen. Bei Verstößen gegen die Einhaltung droht ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro.

 

Arbeitsschutz Unternehmenssache

Wirtschaftsverbände und das Handwerk sind gegen diese Verordnung bereits Sturm gelaufen. Der deutsche Mittelstand will gar dagegen klagen. Die Tests könnten deutsche Unternehmen monatlich mehr als sieben Milliarden Euro kosten. Allerdings ist Arbeitsschutz Unternehmenssache.

Text: Marjana Kriznik

Foto: Frauke Riether/ Pixabay

 

 


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