Bürgergeld steigt ab 1. Januar: Was Betroffene beachten müssen

21.12.2023

Was bekommen Anspruchsberechtigte ab 2024?

Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. 

 

Der Regelbedarf erhöht sich

  • für Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro
  • für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro.
  • für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern auf 451 Euro
  • für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro
  • für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro.

 

Ab Mitte Dezember 2023 werden die Bescheide für 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Zahl könne der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern.

Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, müsse kein neuer Antrag gestellt werden, sagt die Agentur für Arbeit.

 

Digitale Angebote der Jobcenter

Wer ein Benutzerkonto hat und die Online-Services von jobcenter.digital nutzt, kann sich die Bescheide über die Postfachfunktion auch online zustellen lassen. jobcenter.digital bietet daneben eine Reihe weiterer Möglichkeiten, Unterlagen einzureichen, Veränderungen mitzuteilen und Anträge zu stellen. 

 

Hintergrund 

Das Bundeskabinett hatte mit dem "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024" die neuen Regelsätze ab 2024 beschlossen. Mit dem Bürgergeld berechnet der Gesetzgeber die Regelbedarfe auf einer neuen Grundlage. Ausschlaggebend waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Bei der Berechnung für das Jahr 2024 werden die Preisentwicklungen nun früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.

 

Im Oktober 2023 bezogen in Deutschland 5,38 Millionen Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3,91 Millionen). 1,54 Millionen zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

Foto: artbaggage/Pixabay

 


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