Bürgerbegehren: 4.004 Unterschriften eingereicht

05.01.2024

Bürgermeister hatte Begehren als chancenlos erklärt

Die Stadt Monheim möchte die Container am Schulzentrum Lottenstraße/Krischerstraße für Geflüchtete ertüchtigen. Gegen dieses Vorhaben will eine Elterninitiative ein Bürgerbegehren initiieren. Sie fordert den sofortigen Abbau der Container auf dem Schulgelände. Bereits nach knapp zwei Wochen wurde die erforderliche Anzahl von 2.299 Unterstützern erreicht.

 

Bürgerbegehren chancenlos

Die Stadt hatte das Bürgerbegehren als gescheitert erklärt, da im Briefkasten des Rathauses bis zum Ablauf der Frist am Mittwoch, 27. Dezember keine Unterschriftenlisten zur Unterstützung des kassatorischen Bürgerbegehrens eingegangen seien. Das will die Elterninitiative nicht auf sich beruhen lassen. In dem Antrag vom 1.12.2023 hätte es zudem Formfehler gegeben, so Bürgermeister Daniel Zimmermann, der den Antrag daher nicht dem Rat der Stadt Monheim zur Entscheidung vorlegen werde. Hierauf die Elterninitiative umgehend reagiert: Man habe der Empfehlung ihres Anwalts folgend am 29. Dezember 449 Listen mit 4.004 Unterschriften im Bürgerbüro eingereicht. In einem Begleitschreiben beantragen die Akteure formell und in Einklang mit den entsprechenden Regelungen für Bürgerbegehren die unverzügliche Entscheidung des Rates der Stadt Monheim über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

 

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Keine fristhemmende Wirkung

„Sollte die Mehrheitspartei des Stadtrats der Meinung der Verwaltung folgen und unseren Antrag oder das Bürgerbegehren ablehnen, können und werden wir dagegen die entsprechenden Rechtsmittel einlegen“, heißt es in einer Stellungnahme. „Unser Bürgerbegehren ist zulässig. Alle Anträge wurden form- und fristgerecht eingereicht." Der Bürgermeister unterstelle dem Antrag auf Vorprüfung der Zulässigkeit an den Rat der Stadt Monheim Formfehler. Aufgrund dieser Formfehler hätte der Antrag keine fristhemmende Wirkung entfaltet. Die Einreichung der Listen hätte nach dieser Interpretation früher stattfinden müssen.

 

Verwaltung: keine Entscheidungsgewalt

„Unser Antrag richtet sich in Einklang mit den gültigen Vorschriften an das zuständige Gremium, den Rat der Stadt Monheim am Rhein.“ Eine Entscheidung sowohl über die Zulässigkeit und Form des Antrags vom 1. Dezember als auch über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens obliege nach den Regelungen für Bürgerbegehren in der Gemeindeverordnung des Landes NRW einzig dem Stadtrat, der über den Antrag innerhalb von acht Wochen zu entscheiden habe, so die Elterninitiative. Einzig der Stadtrat könne diese Entscheidungsgewalt an einen entsprechenden Hauptausschuss der Stadt übertragen, die Verwaltung habe in dieser Frage keine Entscheidungsgewalt. Inhaltlich widerspreche man der subjektiven Bewertung durch  Bürgermeister Daniel Zimmermann. Man sei weiterhin vom Gegenteil überzeugt.

 

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Fristhemmung sei eingetreten

Die Elterninitiative habe ihren Antrag auf Vorprüfung, sowie 5 Listen mit 43 Unterschriften, am 1. Dezember 2023 form- und fristgerecht eingereicht, die Fristhemmung sei eingetreten. Diese verlängerte Frist hätte man in Einklang mit den rechtlichen Möglichkeiten gerne genutzt, um noch mehr Unterschriften als in den ersten vier Wochen zu sammeln.

Quelle: Initiative „Sowohl als auch statt entweder oder“

Foto: Stadt Monheim am Rhein