ADAC-Test: Viele Mängel bei E-Ladesäulen an Rastanlagen

15.10.2024

Anzahl der Ladepunkte weder zeitgemäß noch ausreichend, zu langsame Leistung

Die Ladeinfrastruktur für Elektroautos an deutschen Autobahnen ist nach wie vor verbesserungswürdig, urteilt der ADAC nach einem Test von 37 Rastanlagen entlang der wichtigsten Autobahnrouten. 16 davon, also 43 Prozent, boten ausschließlich Ladesäulen mit unter 150 kW Ladeleistung an, mehrheitlich konnte Strom hier sogar nur mit bis 50 kW geladen werden, heißt es in einer Presseerklärung. Das sei „zu wenig, um kurze Ladezeiten zu ermöglichen“: Nur vier der 21 Rastanlagen mit Schnellladesäulen mit mindestens 150 kW bieten demnach sogenanntes High-Power-Charging mit über 300 kW an, nämlich Auerswalder Blick Süd (A4), Gütersloh Süd (A2), Fuchsberg Süd (A20) sowie Brohltal West (A61). Allerdings gab es mit Allertal West (A7), Eisenach Nord (A4) und Am Haarstrang Süd (A44) auch drei Rastanlagen ohne jegliche Ladeinfrastruktur.

 

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Kritik auch an Ladeleistungen, Komfort und Sicherheitsrisiken beim Bezahlen

Neben der Ladeleistung hat der ADAC auch die Anzahl der Ladepunkte untersucht. Ergebnis: „Sechs der 21 Rastanlagen mit Ladesäulen von 150 bis 350 kW verfügten lediglich über maximal drei Ladepunkte – ein zeitgemäßer Ladepark sollte mindestens zehn bieten. Durchschnittlich kamen die 21 Rastanlagen nur auf einen Wert von gut vier Ladepunkten ab 150 kW. Falschparker, die die Tester auf acht der 37 Rastanlagen mit Ladeinfrastruktur vorfanden und die temporär zumindest einen Ladeplatz blockierten, verschärfen das Problem zusätzlich.“

 

Der ADAC bemängelt außerdem den „fehlenden Komfort an den Ladesäulen“: Überdachte Ladeplätze, die beim Tanken Standard sind, seien selten. Nur zwei Rastanlagen boten nach der Untersuchung diese Möglichkeit. Und: „Nur an einer Rastanlage war es möglich, ohne Abkuppeln und Rangieren des Anhängers zu laden.“

 

Kritisch sieht der ADAC auch die Bezahlmöglichkeiten: „An Schnellladesäulen mit einer Leistung von mehr als 150 kW müssen E-Autofahrer für die Ad-hoc Bezahlung weiterhin einen QR-Code benutzen, um dann mit Debit- oder Kreditkarte zahlen zu können. Dies birgt Sicherheitsrisiken, da Kriminelle mit gefälschten QR-Codes durch sogenanntes ‚Quishing‘ an Kreditkartendaten gelangen können. Nur vereinzelt fanden die Tester bereits Kartenterminals an den Ladesäulen.“

 

Der ADAC fordert deshalb: „Um den Hochlauf der E-Mobilität voranzutreiben und den Einsatz auf Langstrecken attraktiver zu machen, muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigt werden.“ Die Ladeparks an Rastanlagen sollten „mindestens zehn Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 150 kW“ vorweisen, deren Anzahl mit steigendem Bedarf erweiterbar sein sollten. Zudem sollten Ladeplätze überdacht und ausreichend beschildert sein.

 

Quelle/Fotos: ADAC

 


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