Keine Maskenpflicht mehr in Krankenhäusern – doch was ist mit Keimen?

Hygiene-Problem bestand schon „vor Corona“ – sind die Menschen mehr sensibilisiert?

Seit dem Osterwochenende also sind die Corona-Schutzmaßnahmen endgültig Vergangenheit (wobei: ausgelaufen ist lediglich §28b des Infektionsschutzgesetzes; laut §28a könnte der Deutsche Bundestag immer noch „notwendige Schutzmaßnahmen (…) zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschließen. Da müsste der Gesetzgeber vielleicht noch mal ein Update machen…).


Es gab bis Karfreitag lediglich noch die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. Das ist nun vorbei – es sei denn, eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus ordnet das Tragen einer Schutzmaske über sein Hausrecht an.

 

Nun aber stellt sich uns eine ganz andere Frage: Bereits „vor Corona“ gab es schon ein weit verbreitetes Hygiene-Problem, und zwar durch so genannte „Krankenhauskeime“. Die waren und sind ebenso tückisch, jedoch wurde vor der Pandemie darum kein so hohes Aufsehen gemacht.

 

Wenn also Covid 19 ein neues Bewusstsein für mehr Achtsamkeit gesorgt hat – gilt das dann auch für diese Erreger?

 

Wir haben einmal bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nachgefragt.

 

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Erreger werden über Hautkontakt übertragen – Aktion „Saubere Hände“

Zunächst sei noch ein Unterschied erklärt: Die „Krankenhauskeime“ verbreiten sich über den direkten Kontakt von Mensch zu Mensch, meistens als Schmierinfektion über die Hände – und nicht über Tröpfchen oder über die Luft wie bei den Covid 19-Viren, erklärt uns ein Sprecher der DKG: „Masken schützen vor diesen Erregern nicht.“ Eine Maskenpflicht wäre also demnach zum Schutz vor Krankenhauskeimen nicht sinnvoll.

 

Es sei nach wie vor eine „Herausforderung“, zu verhindern, dass Erreger wie Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) ins Krankenhaus gelangen, erklärt uns die DKG weiter: „Diese Erreger sind normalerweise mit Basishygiene in Form von Händedesinfektion gut zu bekämpfen. Für Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte und weitere Klinik-Beschäftigte ist regelmäßige Desinfektion selbstverständlich.“

Patientinnen und Patienten als auch Besucherinnen und Besucher seien es „vor Corona“ nicht gewohnt gewesen, vor Betreten eines Krankenhauses oder einer Station an den Desinfektionsmittelspender zu gehen.

 

„Seit vielen Jahren gibt es daher u.a. die Aktion ‚Saubere Hände‘, die auf die Notwendigkeit von Basishygiene hinweist“, sagt uns der DKG-Sprecher. „In Krankenhäusern stehen üblicherweise im Eingangsbereich und im Zugang zu jeder Station Desinfektionsmittelspender mit entsprechenden Hinweisen bereit. Möglicherweise hat die Corona-Pandemie mehr Menschen für die Notwendigkeit von Händewaschen und -desinfektion sensibilisiert."

 

Um MRSA effektiv zu bekämpfen, sei ein „ganzheitlicher Ansatz“ nötig: „Alten- und Pflegeheime müssen mit einbezogen werden, genauso wie Pflegedienste. Wenn in allen Einrichtungen und Bereichen Basishygiene in Form von z.B. Desinfektion und Handschuhen konsequent angewendet wird, können wir den Eintrag in die Krankenhäuser deutlich verringern“, erklärt die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

 

Weitere Empfehlungen zur Bekämpfung von MRSA in medizinischen Einrichtungen gibt es vom Robert-Koch-Institut.

Bericht: Achim Kaemmerer

Fotos: Pixabay

 


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