Warum gibt es keine öffentlichen Trödelmärkte mehr in Leverkusen?
21.11.2024Verwaltungsbericht: Gebührenreduzierung war kein Anreiz – Bei neuen Anträgen gilt wieder alte Satzung
Um das „Trödelmarktwesen“ in der Stadt wieder zu beleben, hat der Leverkusener Stadtrat im Oktober 2019 beschlossen, die Gebührensätze für zwei Jahre zu reduzieren. Das sollte als Anreiz für Veranstalter dienen, um wieder regelmäßig größere öffentliche Trödelmärkte im Stadtgebiet zu organisieren. Viel gebracht hat es allerdings nicht, diese Bilanz zieht nun die Stadtverwaltung in einer aktuellen Stellungnahme.
Zwar konnten in den Jahren 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie ohnehin kaum Trödelmärkte stattfinden.
Doch auch eine weitere Gebührensenkung, die der Rat im April 2022 verabschiedete, konnte keinen neuen Schwung erzeugen.
Eine Befragung von möglichen Veranstaltern habe ergeben, dass es trotz niedriger Gebühren „keinerlei Interesse an der Durchführung eines Trödelmarktes in Leverkusen auf allen angebotenen öffentlichen Flächen“ bestand, heißt es im Bericht weiter. „Somit war eine Ausschreibung, die die Veranstaltenden dann sogar vertraglich bindet, eine gewisse Anzahl von Trödelmärkten in Leverkusen durchzuführen, für diesen Personenkreis und dieses Thema ungeeignet.“
Daher gab es seither auch keine (reine) Trödelmärkte mehr im öffentlichen Verkehrsraum in Leverkusen: „Stattdessen ist vermehrt zu beobachten, dass bei Volksfesten, Stadtteilfesten, Straßenfesten, Kirmes etc. Flächen für Trödelmarktstände integriert werden, um Lücken und Leerflächen zu vermeiden. Zudem ist die Anzahl der privaten Hauströdelmärkte, z. B. in nachbarschaftlichen Gemeinschaftsaufrufen in den Einfahrten, in den letzten Jahren ebenfalls angestiegen. Die Durchführung von Trödelmärkten verlagert sich daher von der öffentlichen Fläche auf private Flächen, den Neulandpark oder im Rahmen ohnehin schon durchgeführter Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum.“
Daher wird nun die Gebührenreduzierung für Trödelmärkte im öffentlichen Verkehrsraum wieder zurück gezogen. Sollte also ein Veranstalter einen öffentliches Trödel-Event betreiben wollen, greift wieder die „Ursprungshöhe der Sondernutzungssatzung“.
Bericht: Achim Kaemmerer
Archivfoto: anzeiger24.de
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