„Digitale Aufholjagd“: E-Rezept ab 2024 Pflicht

10.08.2023

Minister Lauterbach: „Ausgedruckte Rezepte in heutiger Zeit nicht mehr vertretbar“

Die „Zettelwirtschaft“ im deutschen Gesundheitswesen soll bald ein Ende finden. Andere Länder haben und bei der Digitalisierung längst überholt, doch das will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach jetzt aufholen: Ab 2024 soll das so genannte E-Rezept verpflichtend eingeführt werden, d.h.: von der Ausstellung in der Arztpraxis, der Übermittlung an die Versicherten sowie der Einlösung in der Apotheke bis zur Abrechnung mit der Krankenkasse soll der komplette Vorgang von gedrucktem Papier auf das Smartphone bzw. die Versichertenkarte übertragen werden.

 

Die Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

 

Nach einer erfolgreichen bundesweiten Testphase soll dieses Verfahren nun auch von Arztpraxen und Krankenhäusern genutzt werden, verkündete Lauterbach am 9. August 2023.

 

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Wie soll das E-Rezept funktionieren?

Laut Bundesgesundheitsministerium soll folgendes gelten, bzw. gilt bereits:

  • Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden.
  • Die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden.
  • Seit 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten das E-Rezept einfach mit ihrer Elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.
  • Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.
  • Das E-Rezept ermöglicht weitere neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan und einen Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.
  • Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben.

 

Darüber hinaus sollen Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen bekommen. Damit diese Verordnungen elektronisch übermittelt werden können, sieht das am 23. Mai 2020 in Kraft getretene "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" Regelungen vor, die den Krankenkassen die Erprobung der elektronischen Übermittlung von Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen ermöglichen.

 

Gemäß dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz- KHPflEG werden ab dem 1. April 2024 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch über die TI verordnet.

 

Datenschutz

Natürlich gibt es Bedenken von Datenschutzbeauftragten.

Dazu sagt das Ministerium: „Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die TI ist das sichere Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen, das Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen sicher miteinander verbindet, so dass die an der Versorgung Beteiligten besser und schneller miteinander kommunizieren können.“

 

FAQ zum E-Rezept

Quelle/Video: Bundesgesundheitsministerium

 


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