Warnung vor dem Eichenprozessionsspinner

Wie in den Vorjahren auch werden in Langenfeld wieder zahlreiche Befalle der Eichen im Stadtgebiet festgestellt.

Der Eichenprozessionsspinner bzw. seine Raupen sind zurück. Wie in den Vorjahren auch werden in Langenfeld wieder zahlreiche Befalle der Eichen im Stadtgebiet festgestellt. Der graubraune Schmetterling ist harmlos, aber seine Raupen stellen auch für Menschen eine Gefahr dar. Im Mai und Juni mehren sich die Vorkommen ganz massiv.

 

Die behaarten Raupen des Schmetterlings krabbeln in regelrechten Marschkolonnen in die Eichen, um Blätter zu fressen und anschließend am Stamm oder bis in die Krone hinein Gespinstnester anzulegen, in denen sie sich gemeinsam verpuppen. Der Marsch der Raupen erinnert dabei an eine Prozession – daher rührt der Name.

Die Haare der Raupe der Eichenprozessionsspinner sind giftig und können bei Menschen stark juckende Hautreaktionen, Atembeschwerden und Atemnot und in selteneren Fällen einen allergischen Schock auslösen. Die Gespinste selbst sind allerdings eher ungefährlich und wirken unbeschädigt als Schutzhülle.

Das Ordnungsamt sperrt befallene Stellen als Sofortmaßnahme mit Flatterband und Warnhinweisen ab. Insbesondere an windigen Tagen können die Brennhaare der Tiere aber auch weit über die Absperrungen hinaus durch die Luft getragen werden. An diesen Stellen ist insbesondere für Allergiker und Asthmatiker Vorsicht geboten.

Deshalb raten alle Fachleute dasselbe: sich fern halten oder weggehen, offene Hautpartien abdecken, auf keinen Fall die Raupen berühren oder die Nester herabschlagen. Das wirbelt die Brennhaare der Raupe erst recht auf. Und wer neben einem befallenen Eichenbaum wohnt, sollte die Fenster geschlossen halten, bis die Nester fachmännisch entfernt worden sind.

Die Stadt lässt die Raupen auf städtischen Liegenschaften und auf öffentlichen Flächen so schnell es geht entfernen. Wer Nester entdeckt, kann diese dem Ordnungsamt unter Tel. 02173 794 2320 oder per Email unter der Adresse [email protected] mit einer möglichst genauen Ortsangabe melden.

In den Wäldern stuft der Landesbetrieb Wald und Holz NRW die Eichenprozessionsspinner hingegen als waldtypisches Risiko ein. Wo möglich, wird zwar auf den Befall hingewiesen, eine komplette Sperrung ist aber nicht realisierbar.

Die Raupen machen aber vor den Zäunen von Privatgärten keinen Halt. Das Ordnungsamt informiert daher auch Hausverwaltungen und Privateigentümer, wenn sich dort Befalle herausstellen.

„Insbesondere bei Mietshäusern mit vielen Mietparteien wird geraten, durch die Hausverwaltungen die fachmännische Entfernung der Nester zu beauftragen“, unterstreicht Christian Benzrath, Leiter des Referates Recht und Ordnung, die Handlungsmaxime: „Wer in seinem Privatgarten befallene Eichen feststellt, sollte wie folgt vorgehen: alle betroffenen Personen, insbesondere Kinder aber auch Haustiere von den Nestern fernhalten, angrenzende Türen und Fenster geschlossen halten und einen Schädlingsbekämpfer oder Spezialfirma mit der Entfernung beauftragen. Auf gar keinen Fall sollte man auf eigene Faust tätig werden oder das Nest zerstören.“

 

Je näher das Nest an öffentlichen Flächen, Terrassen, Balkonen  aber auch dem Nachbargrundstück ist, umso dringender der Handlungsbedarf. Die Stadt übernimmt jedoch weder die Bekämpfung noch die Kosten auf Privatgrundstücken.

 

Wer mit Raupen oder Raupenhaaren in Berührung gekommen ist und Hautreizungen feststellt, sollte in jedem Fall einen Arzt aufsuchen.

 

Übrigens: Der Eichenprozessionsspinner betrifft tatsächlich ganz überwiegend nur die Eichen. Komplett eingesponnene Bäume und Sträucher, die zurzeit ebenfalls vorkommen, stammen von der für den Menschen völlig harmlosen Gespinstmotte.