
Öffnung von Spielplätzen, Freizeitpark Langfort und städtischen Hundewiesen
Ab Donnerstag ist wieder mehr möglich
Wie die Stadt heute mitteilt, werden in Langenfeld mit den weiteren Lockerungen des Landes ab Donnerstag, 7. Mai 2020, die Spielplätze, der Freizeitpark Langfort und die städtischen Hundewiesen wieder geöffnet.
Was das genau bedeutet?
Für die Spielplätze gilt:
Bereits ab morgen werden an den Spielplätzen die Beschilderungen aufgestellt, die auf die von Begleitpersonen einzuhaltenden Abstandsregelungen (1,5 Meter) hinweisen. Kinder sind von dieser Regelung ausgeschlossen. „Die verantwortungsvolle und rücksichtsvolle Nutzung der Spielplätze liegt in der Verantwortung der Eltern“, baut Bürgermeister Frank Schneider auf die Weitsicht in der Nutzung dieser neuen Freiheiten.
Spielplätze dürfen nur von Kindern bis 14 Jahren genutzt werden. Während des Schulbetriebs sind die Spielplätze auf den Schulhöfen nicht für die private Nutzung erlaubt.
Wichtig ist: Bolzplätze, die an Spielplätze angrenzen, bleiben weiterhin geschlossen, da der Sportbetrieb vom Land NRW aktuell weiterhin untersagt ist.
Freizeitpark Langfort
Die Öffnung des Freizeitparks Langfort ist ebenfalls für den 7. Mai 2020 vorgesehen.
Das ist zu beachten: Auch hier sind die Sportplätze (Volleyball-, Basketball- und Rollhockeyfeld) im Zuge des geltenden Verbots des Landes NRW weiterhin gesperrt. Alle anderen Bereiche dürfen wieder genutzt werden, sofern auf den Wiesenflächen ebenfalls kein Vereins- oder Mannschaftssport ausgeübt wird.
Gegen ein kontaktloses Ballspiel einzelner Kinder oder eine Joggingrunde im Park unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) ist grundsätzlich nichts einzuwenden.
Auf allen freigegebenen Spielplätzen und im Freizeitpark gilt weiterhin das allgemeine Ansammlungsverbot von mehr als zwei Personen aus verschiedenen Haushalten.
Städtische Hundewiesen
Die Langenfelder Hundehalter dürfen auch ab dem 7. Mai 2020 mit ihren Vierbeinern wieder die städtischen Hundewiesen aufsuchen, die für die ausschließlich private Nutzung ebenfalls wieder freigegeben werden. Kurse von Hundeschulen sind weiterhin nicht zugelassen.
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