Neue Coronaschutzverordnung: Auch für Langenfeld gibt es Veränderungen

Die heute in Kraft tretende "neue" Coronaschutzverordnung bringt auch für Langenfeld einige Änderungen mit sich, die ab sofort umgesetzt werden können, erklärt der städtische Pressesprecher Andreas Voss. Im Wesentlichen sind diese Punkte betroffen: 

  • Das Alter für Jugendliche, die durch regelmäßige Schultestungen als immunisiert gelten, wurde auf einschließlich 17 Jahre heraufgesetzt.
  • Stichproben für 2G-Regel im Einzelhandel: Damit sind die lückenlosen Zugangskontrollen am Eingang nicht mehr vorgeschrieben.

 

Laut der Stadtverwaltung nicht relevant für Langenfeld ist dieser Punkt, der sich wohl eher auf „die traditionellen, öffentlichen Zusammenkünfte in den Rheinmetropolen“ beziehe:

  • Einführung von „geschützten Brauchtumszonen“, in denen reiner Straßenkarneval kontrolliert durchgeführt werden kann. 

 

„Der Straßenkarneval in Langenfeld findet stets in Zusammenhang mit Bühnenprogrammen oder den großen Umzügen statt, die in den Brauchtumszonen aber ohnehin verboten wären“, betont Andreas Voss und unterstreicht nochmal, dass die Langenfelder Karnevals-Verantwortlichen die Umzüge und die Altweiber-Veranstaltung bereits vor einigen Wochen abgesagt haben.

 

„Für mich ein Zeichen der Weitsicht und der Vernunft, auch wenn es uns allen schwerfällt, ein weiteres Jahr auf unseren Langenfelder Karneval in gewohnter Manier zu verzichten“, lobt Bürgermeister Frank Schneider dieses aus seiner Sicht richtige Signal der Verantwortlichen. Ebenso wie im Brauchtum setzt der Bürgermeister auch im Einzelhandel auf die Verantwortung und die Vernunft im Umgang mit den Möglichkeiten, die die Coronaschutzverordnung ab heute bietet, heißt es aus dem Rathaus.

 

Quelle: Stadt Langenfeld, Foto: pixabay

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