
Grillplätze im Freizeitpark Langfort wieder buchbar
Grillen ist wieder erlaubt! Und damit können auch die Grillplätze im Freizeitpark wieder gebucht werden.
Sowohl im Freizeitparkbüro als auch im Bürgerbüro des Rathauses können Termine reserviert werden. Eine telefonische Reservierung ist nicht möglich, da die Grillplätze sofort bezahlt werden müssen.
Das Freizeitparkbüro (Zum Stadion 93) ist montags bis donnerstags von 15 bis 16 Uhr sowie freitags von 13.30 bis 14.30 Uhr geöffnet und unter Telefon 02173/794-5562 erreichbar.
Die Grillplätze dürfen bis zum 30. September zwischen 8.30 und 22 Uhr genutzt werden, danach verkürzen sich die Nutzungszeiten im Herbst und im Winter.
Die Benutzungsordnung ist im Internet auf der städtischen Homepage (Suchbegriff „Grillplatzanmietung“) zu finden.
Abschließend weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass pro Grill-Gruppe maximal 10 Personen teilnehmen dürfen, da der Freizeitpark eine öffentliche Fläche ist, für die noch die Kontaktbeschränkung des Landes NRW mit bis zu zehn Personen gilt. Ferner muss nach Erlasslage des Landes der Teilnehmerkreis für vier Wochen schriftlich festgehalten werden.
„Der Hinweis auf die ab sofort vom Land erlaubten Treffen mit bis zu 50 Personen greift hier nicht, da die 50-Personen-Regelung ausschließlich im privaten Umfeld oder Gesellschaftsräumen und auch dort nur zu ganz besonderen Anlässen greift“, klärt der Leiter des Referates Recht und Ordnung, Christian Benzrath auf.
Quelle: Stadt Langenfeld
Foto: Susanne Jutzeler/Pixabay
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