Brut- und Setzzeit erfordert gegenseitige Rücksichtnahme

Langenfeld hat verschärfte Anleinpflicht im öffentlichen Raum

Im Frühling bis in den Frühsommer ist Brut- und Setzzeit, in der Wildtiere wie Vögel, Säugetiere oder Reptilien ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen. In dieser Zeit aber auch in der Zeit davor, in der die Muttertiere hochtragend sind    verhalten sich die Tiere besonders schutzbedürftig und empfindlich gegenüber Störungen. Leider gibt es in NRW nicht (wie in einigen anderen Bundesländern) eine gesetzlich geregelt Schutzzeit.

 

Auch in Langenfeld wurden in den letzten Jahren immer wieder junge Rehe zu Tode gehetzt oder gerissen, berichtet die Stadt. Nach dem Landesforstgesetz müssen Hunde im Wald nur außerhalb von Wegen generell angeleint mitgeführt werden. Es sei denn, es ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet: Dann gilt auch auf den Wegen die Leinenpflicht.“

 

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In Langenfeld regelt darüber hinaus der § 10 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Langenfeld einen Anleinzwang im gesamten öffentlichen Raum. Das bedeutet, dass auch auf Feldwegen und außerhalb der Bebauung Hunde angeleint geführt werden müssen. Diese Verpflichtung geht über die Regelungen des Landeshundegesetzes hinaus und ist möglich auf der Basis der gleichzeitigen Schaffung von Alternativen.So gibt es im Landschaftspark Wolfhagen und an der Bogenstraße eingezäunte Auslaufflächen für Hunde“, erläutert die Stadt und mahnt: „Übrigens: wer sich nicht an den Anleinzwang hält, muss mit einem Verwarngeld von 50 Euro rechnen. „Der Leinenzwang ist auch ein Ausgleich verschiedener Interessen außerhalb der Brut- und Setzzeit“, erläutert Christian Benzrath, Referatsleiter Recht und Ordnung und ergänzt: „Jogger, Reiter, Radfahrer und Spaziergänger möchten die Grünflächen rund um Langenfeld ebenso unbesorgt nutzen können, wie die Hundefreunde ihren Lieblingen Auslauf ermöglichen möchten. Diese verschiedenen Interessenlagen sind nur mit einer ausgleichenden Regelung zu lösen – daher ist der Freilauf neben den Waldwegen nur in den Auslaufflächen zulässig.“

 

Die meisten Verstöße wird es aber dennoch im Waldgebiet geben: Doch auf den Wald haben die Kommunen keinen Einfluss. Problematisch, da einige Hundehalter, die ihre Hunde frei laufen lassen, im Zweifel keinen Einfluss mehr auf ihre Tiere haben, wenn Rehkitze oder Hasen den Jagdtrieb wecken, wie die oben erwähnten Beispiele zeigen. Und die Dunkelziffer dürfte auch erschreckend sein. Wie die Stadt jetzt mitteilt, mahnt die Jagdgenossenschaft Hundebesitzer immer wieder, sich an die Regeln zu halten. 

  

Infos: Stadt Langenfeld, Foto: pixabay, Bearbeitung: Bettina Lyko