Bundestagswahl 2025: Kandidaten im Kreis Mettmann
Eure Entscheidung
Wer entscheidet über die Zukunft der Republik? Zunächst die Bundesregierung und der Bundestag.
Doch wie sich beides zusammen setzt - darüber bestimmen die Wahlberechtigten. Und das nächste Mal bei der Bundestagswahl 2025 am Sonntag, 23. Februar.
Auch im Südkreis Mettmann I (Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim) entscheiden die Menschen mit, wer die nächste Legislaturperiode regiert.
Wir haben einmal alle wichtigen Infos für die Wählerinnen und Wähler zur Bundestagswahl 2025 im Kreis Mettmann zusammen getragen
Die Erststimme: Direktkandidaten
Weitere Parteien und Wählergemeinschaften
Die Zweitstimme: Kanzlerkandidat(inn)en
Wie wird gewählt? Das Wahlsystem
Die Erststimme: Die Direktkandidaten
Dies sind die bisher bekannten Direktkandidaten für den Südkreis Mettmann I zur Bundestagswahl 2021:
CDU
Dr. Klaus Wiener
Foto: CDU Kreis Mettmann
Kreisverband Mettmann
Goethestr. 16
40822 Mettmann
Telefon 02104/9705-0
E-Mail: [email protected]
SPD
Pat Kreß
Foto: SPD Nordrhein-Westfalen
Kreisverband Mettmann
Lavalplatz 3
40822 Mettmann
Telefon 02104/75031
E-Mail [email protected]
Bündnis 90/Die Grünen
Dirk Niemeyer
Foto: Sonja Pöhlmann / Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Mettmann
Kreisverband Mettmann
Richrather Straße 34
40723 Hilden
Telefon 02103/963857
E-Mail [email protected]
FDP
Yannik Hoppe
Foto: FDP Kreis Mettmann
Ortsverband Mettmann
Gottfried-Wetzel-Str. 3
40822 Mettmann
E-Mail [email protected]
Die Linke
Klaus Wockenfoth
Foto: Die Linke Kreis Mettmann
Kreisverband Mettmann
Offersstraße 14a
42551 Velbert
Telefon 02051/932810
E-Mail [email protected]
AfD
Martin Erwin Renner
AfD Kreis Mettmann
c/o Marlon Buchholz
Mittelstraße 42
40721 Hilden
E-Mail [email protected]
Alle Parteien und Wählergemeinschaften
Diese Parteien sind bereits im Bundestag vertreten:
- CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands / CSU Christlich-Soziale Union (nur in Bayern)
- SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- Die Linke
- Bündnis 90/Die Grünen
- FDP Freie Demokratische Partei
- AfD Alternative für Deutschland
Zur Bundestagswahl 2025 treten außerdem an:
- Bündnis Deutschland
- BSW Bündnis Sahra Wagenknecht
- Freie Wähler
-
BP Bayernpartei
-
MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
-
BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität
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Gartenpartei
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PdH Partei der Humanisten
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dieBasis Basisdemokratische Partei Deutschland
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Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
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Menschliche Welt
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Bündnis C - Christen für Deutschland
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UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
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Die PARTEI
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Freie Sachsen
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Tierschutzpartei
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Volksabstimmung Ab jetzt… Demokratie durch Volksabstimmung
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CSC Cannabis Social Club
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MERA25 Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
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ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei – Die Naturschutzpartei
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SSW Südschleswigscher Wählerverband
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LD Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen
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Die LIEBE Europäische Partei
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Volt Deutschland
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WerteUnion
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DAVA Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
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SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
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Partei für Verjüngungsforschung
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PdF Partei des Fortschritts
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DIE SONSTIGEN
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DrA Dr. Ansay Partei
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Die neue Mitte – Zurück zur Vernunft
-
V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer –
-
Piratenpartei Deutschland
Die Zweitstimme: Kanzlerkandidaten
DenBundeskanzler kann man bei der Bundestagswahl 2025 im Kreis Mettmann zwar nicht direkt wählen. Aber über die Zweitstimme entscheiden die Wahlberechtigten, wie hoch der Anteil einer Partei bzw. Fraktion im Bundestag sein wird - und die stimmt schließlich über den Bundeskanzler ab.
Zur Bundeskanzler-Wahl treten bei der Bundestagswahl 2025 im Kreis Mettmann (und bundesweit) an:
Olaf Scholz, SPD
Foto: Thomas Trutschel/SPD Photothek
Friedrich Merz, CDU
Foto: Tobias Koch/CDU
Robert Habeck, Bündnis 90/Die Grünen
Foto: Dominick Butzmann/Die Grünen
Alice Weidel, AfD
Foto: AfD
Das Wahlsystem
Jede(r) Wahlberechtigte zur Bundestagswahl 2025 hat zwei Stimmen:
Die Erststimme auf der linken Seite des Stimmzettels ist für den oder die Kandidaten/Landidatin aus dem eigenen Wahlkreis (in diesem Fall Kreis Mettmann II) bestimmt. Er/sie wird per Direktwahl gewählt.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählen die Bürgerinnen und Bürger die Landesliste einer Partei. Das heißt: Der Stimmenanteil der Zweitstimme bestimmt, wie viele Plätze jeder Partei bei der Zusammensetzung des Bundestages belegen wird. Das hat auch Auswirkungen auf die Wahl des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin, der/die vom Bundestag gewählt wird. Hat eine Partei X die Mehrheit (ggf. zusammen mit Verbündeten aus einem Partner Y), dann gilt die Wahl des/der dazugehörigen Bundeskanzlerkandidaten/-kandidatin als sicher.
Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers.
Bei diesem Verfahren werden beispielsweise die jeweiligen Anzahlen der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Die sich ergebenden Quotienten werden standardmäßig zu Sitzzahlen gerundet, das heißt, bei einem Bruchteilsrest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- bzw. abgerundet; bei einem Rest von genau 0,5 entscheidet das Los, wenn sich mehrere mögliche Sitzzuteilungen ergeben. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen.
Zur Berechnung gibt es drei verschiedene Methoden, die im Ergebnis rechnerisch gleich sind:
- das Höchstzahlverfahren,
- das Rangmaßzahlverfahren und
- das iterative Verfahren.
Der Gesetzgeber hat sich bei der Einführung des Verfahrens für die Sitzzuteilung, das für Wahlen zum Deutschen Bundestag erstmals 2009 Anwendung fand, für das iterative Verfahren entschieden.
Beim iterativen Verfahren wird im ersten Schritt eine Näherungszuteilung errechnet, indem beispielsweise die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Etwa verbleibende Diskrepanzen werden in den folgenden Schritten durch Herauf- oder Herabsetzung des Zuteilungsdivisors so lange abgebaut, bis die Endzuteilung erreicht ist, bei der die Sitzzuteilung mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze übereinstimmt.