
Staatsangehörigkeitsrecht: Deutscher Pass bei guter Integration nach drei Jahren
19.01.2024Bundestag beschließt Reform – Regelungen für Migration sollen erleichtert werden
Die Bundesregierung will den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern und zugleich einen „Anreiz zur schnellen Integration“ schaffen. Über den entsprechenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts entscheidet der Bundestag am Freitag, 19. Januar 2024.
Was ist geplant?
Mehrstaatigkeit soll bei Einbürgerungen künftig generell möglich sein.
Die Frist zur Einbürgerung soll in der Regel von acht auf fünf Jahren gesenkt werden. Nei „besonderen Integrationsleistungen“ (z.B. auf dem Arbeitsmarkt oder Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung) soll der deutsche Pass bereits nach drei Jahren ausgestellt werden können.
Auch für die automatische deutschen Staatsangehörigkeit eines in Deutschland geborenen Kindes ausländischer Eltern soll die erforderliche Aufenthaltsdauer eines Elternteils von acht auf fünf Jahre verkürzt werden und die bisherige Optionsregelung vollständig entfallen.
Voraussetzung für die Erleichterung zum Erwerb des deutschen Passes soll das „Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung“ sein, das bedeutet: Bei „antisemitisch, rassistisch oder sonstigen menschenverachtend motivierten Handlungen“ und anderen Verstößen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ (zum Beispiel Mehrfachehen oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau) ist der Anspruch auf den deutschen Pass verwirkt.
Mit dem Gesetzentwurf soll auch gewährleistet werden, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden durch die Staatsanwaltschaften sicher von strafrechtlichen Verurteilungen erfahren, denen antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zugrunde liegen.
Ausnahmen sollen für Personen gelten, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, für Menschen, die mit einer in Vollzeit tätigen Person sowie einem Kind in familiärer Gemeinschaft leben sowie für die sogenannten Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer, die bis 1974 in die Bundesrepublik beziehungsweise bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind.
Gast- und Vertragsarbeiter müssen dem Entwurf zufolge zudem keinen Einbürgerungstest absolvieren und lediglich mündliche deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
CDU/CSU-Fraktion fordert mehr
Erwartungsgemäß gibt es Kritik von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag: Die geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts seien „grundlegend falsch“, schreibt die Fraktion in einem Antrag auf Streichung des Gesetzentwurfes.
Diese ignoriere „die Migrationskrise und Integrationsprobleme“. Stattdessen solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Staatsangehörigkeitsrecht behutsam und an der Realität ausgerichtet weiterentwickelt“.
Nach dem Willen der CDU/CSU soll eine Einbürgerung künftig nur noch möglich sein, „wenn der Ausländer in den vorangegangenen 24 Monaten ununterbrochen erwerbstätig war und zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine angemessene Altersversorgung nachweislich zu erwarten ist“. Auch will die Fraktion die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit unter anderem von dem ausdrücklichen Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abhängig machen. Zudem soll nach ihrem Willen künftig jeder Einbürgerungsbewerber vor Übergabe der Einbürgerungsurkunde geloben, dass er „das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte“.
Zusammenstellung: Achim Kaemmerer
Foto: XXX
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