
Renten 2025: Fünf wichtige Änderungen im Überblick
10.02.2025Freibeträge, Steuerpflicht, Einkommensgrenzen, Hinzuverdienst, Erhöhung: Das sollten Betroffene wissen
Das Jahr 2025 bringt für Rentnerinnen und Rentner einige Neuerungen mit sich, teilt zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit. Neben einer Erhöhung der Renten und des Grundrentenzuschlags müssen viele Rentenbeziehende mit höheren Steuerlasten rechnen.
Die fünf wichtigsten Änderungen im Überblick.
Höherer Grundfreibetrag und Steuerpflicht
Der Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Paare mit Zusammenveranlagung. Wer mit seinen gesamten Einkünften unter diesen Grenzen bleibt, muss keine Einkommensteuer zahlen und auch keine Steuererklärung abgeben. Wer allerdings die Abgabe einer Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 prüfen will, muss den damals gültigen Freibetrag von 11.784 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 23.568 Euro (Paare) beachten.
Ein wichtiger Punkt: Auch wenn Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig sind, erhalten sie nicht automatisch eine Aufforderung zur Steuererklärung vom Finanzamt. Sie müssen sich selbst darum kümmern.
Höhere Einkommensgrenzen für den Grundrentenzuschlag
Die Grundrente ist ein Zuschlag für Menschen, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber nur geringe Einkünfte hatten. Die Einkommensgrenzen für den vollen Zuschlag werden 2025 angehoben: Alleinstehende dürfen nun bis zu 1.438 Euro monatlich verdienen, Ehepaare bis zu 2.243 Euro. Dabei wird das Einkommen aus dem Jahr 2023 als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Wichtig zu wissen: Wer diese Einkommensgrenzen überschreitet, erhält nicht automatisch keinen Zuschlag mehr. Das darüber liegende Einkommen wird lediglich angerechnet.
Mehr Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch teilweise arbeiten können, beziehen eine Erwerbsminderungsrente.
Ab 2025 steigen die Hinzuverdienstgrenzen:
• Voll erwerbsgeminderte Personen dürfen bis zu 19.661,25 Euro pro Jahr hinzuverdienen.
• Teilweise erwerbsgeminderte Personen können bis zu 39.322,50 Euro im Jahr verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Erwerbsminderungsrenten unterliegen der Steuerpflicht. Ihr Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Zudem endet die Erwerbsminderungsrente automatisch, sobald die Regelaltersgrenze erreicht wird – dann erfolgt die Umstellung auf die reguläre Altersrente.
Rentenerhöhung ab Juli 2025
Wie jedes Jahr erfolgt auch 2025 eine Rentenanpassung zum 1. Juli. Prognosen zufolge steigen die Renten um etwa 3,5 Prozent. Eine solche Erhöhung kann dazu führen, dass einige Rentnerinnen und Rentner in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen.
Allerdings bedeutet eine Erklärungspflicht nicht automatisch, dass auch tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen. Rentnerinnen und Rentner können verschiedene Kosten steuerlich geltend machen, darunter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen.
Anpassung des Rentenfreibetrags
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang. Seit 2023 wird er jährlich um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Wer 2024 in Rente gegangen ist, muss 83 Prozent seiner Rente versteuern, 17 Prozent bleiben steuerfrei. Für den Jahrgang 2025 beträgt der steuerpflichtige Anteil 83,5 Prozent, der Rentenfreibetrag sinkt auf 16,5 Prozent.
Dieser Freibetrag wird als fester Eurobetrag berechnet und bleibt ein Leben lang unverändert. Die Berechnung erfolgt erst im zweiten Jahr des Rentenbezugs, da die Rente meist erst ab dem zweiten Jahr ganzjährig bezogen wird.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
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