Handel mit ‚Flensburg-Punkten‘ – ADAC fordert: ‚Gesetzeslücke jetzt schließen‘

24.01.2024

Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar: Behördentäuschung muss enden

Vom 24. bis 26. Januar 2024 beschäftigt sich der 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar mit einigen strittigen Fragen im Verkehrsrecht.

Eines davon lässt besonders aufhorchen, wie der ADAC erläutert: Drohende Verkehrssünder-Punkte für Führerschein-Inhaberinnen und -Inhaber können bei Delikten im Straßenverkehr „an Dritte weitergegeben“ werden.

Das hören viele Menschen sicherlich zum ersten Mal – zum großen Erstaunen.

 

Wie das geht? 

 

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Der ADAC erklärt: „Das geschieht häufig dann, wenn sich das Flensburger Punktekonto des Verkehrssünders der Acht-Punkte-Marke nähert und ein Entzug der Fahrerlaubnis droht. Als Punkte-Empfänger kommen dann ähnlich aussehende Familienangehörige oder über internationale Agenturen ermittelte, freiwillige Führerschein-Inhaber in Frage, die sich gegen Bezahlung als Fahrzeugführer ausgeben.“

 

Das rechtliche Risiko sei zwar „für beide Seiten bisher überschaubar“, dennoch fordert der ADAC „die Einführung einer eindeutigen gesetzlichen Regelung, wonach die falsche Benennung des Täters oder der Täterin verboten ist“.

Die Bußgeldbehörden sollen bereits bei „punktbewehrten Verstößen“ durch Fotoabgleich „sorgfältig prüfen, ob die Benennung des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführerin tatsächlich der Wahrheit entspricht“.

 

„Ungeeignet für den Straßenverkehr? Andere Teilnehmer schützen“

Ziel und Sinn des berühmt-berüchtigten Registers in Flensburg sei es schließlich, „dass ungeeignete Fahrerinnen und Fahrer frühzeitig entdeckt werden und ihr Verhalten im Straßenverkehr überdenken können“, so das ADAC. „Wenn sie trotzdem die acht Punkte erreichen, gelten sie als ungeeignet. Ihnen wird zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Fahrerlaubnis entzogen. Wenn solche Fahrer aber durch Manipulationen wie der Weitergabe von Punkten trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen können, verfehlt die Gesamtsystematik aus Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten ihre Wirkung.“

 

Ein Arbeitskreis beim 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar soll nun die verschiedenen Szenarien eines Punktehandels durchspielen und Vorschläge zur Beseitigung von möglichen Schlupflöchern im Gesetz sowie zu Reform-Möglichkeiten erarbeiten.

 

Weitere Themen:

  • Einziehung von Täterfahrzeugen bei strafbaren Trunkenheitsfahrten
  • Haushaltsführungsschaden – wenn das Unfallopfer nicht mehr staubsaugen kann
  • Fahreignungsgutachten und ihre Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde
  • Weniger Strafe bei Unfallflucht?
  • Vorschaden und Schadensgutachten
  • Multimodales Reisen - mit dem Zug zum Flug zum Schiff

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: Ptra/A.Breitling/W.Claussen / Pixabay - Montage: anzeiger24.de

 


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