Krankenhaustransparenzgesetz: Wie „durchsichtig“ werden Kliniken nun wirklich?

24.02.2024

Kritik von der Bundesärztekammer: „Wenig Neues, zusätzliche Bürokratie und kein Durchbruch“

Im Oktober 2023 wurde es bereits im Bundestag beschlossen, dann aber musste das „Krankenhaustransparenzgesetz“ zurück in den Vermittlungsausschuss des Bundesrates. Dort haben sich Bund und Länder schließlich geeinigt.

 

Nun also werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) künftig folgende ergänzende Angaben zu übermitteln:

  • Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen),
  • vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal,
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen

 

Auf diese Weise sollen Patientinnen und Patienten „erfahren, was Kliniken leisten“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Mit dem interaktiven Klinik-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten.“

Die Daten werden an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) übermittelt, das wiederum die Auswertungen an das Bundesgesundheitsministerium zur Veröffentlichung weiterleitet.

 

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Das kommt beim Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, nicht gut an: „Während Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern dringend auf eine Entlastung von unnötiger Bürokratie und echte Strukturreformen warten, setzt der Bundesgesundheitsminister als erste Maßnahme im Vermittlungsausschuss einen Gesetzentwurf durch, der die bürokratische Belastung weiter erhöht. Zugleich bringt das geplante Verzeichnis für die Patientinnen und Patienten kaum Verbesserungen, denn die dort vorgesehenen Informationen sind schon jetzt weitgehend über die etablierten Register wie die Weiße Liste oder das Deutsche Krankenhausverzeichnis abrufbar.“

 

Quelle: Bundesgesundheitsministerium / Bundesärztekammer

Foto: f.zhiminaicela / Pixabay

 


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