Europäischer Gerichtshof erklärt FIFA-Transferbestimmungen teilweise für rechtswidrig

04.10.2024

Wegweisendes Urteil für die Fußballwelt: Freizügigkeit in der EU wird durch Regelung behindert

Am 4. Oktober 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil gefällt, das weitreichende Auswirkungen auf den internationalen Fußball haben könnte. In seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass bestimmte Regelungen der FIFA zu internationalen Transfers von Berufsfußballspielern gegen das EU-Recht verstoßen, da sie die Freizügigkeit der Spieler einschränken und den Wettbewerb zwischen den Vereinen behindern.

Der Fall dreht sich um den ehemaligen Fußballprofi Lassane Diarra, der vor den belgischen Gerichten gegen die FIFA-Bestimmungen klagte. Diarra war 2013 von Lokomotive Moskau verpflichtet worden, jedoch endete sein Vertrag nach nur einem Jahr in einem Streit mit dem Verein. Diarra argumentierte, dass die FIFA-Regeln die Suche nach einem neuen Verein für ihn erschwerten und seine Verpflichtung durch einen belgischen Klub behinderten.

 

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Der EuGH bestätigte in seiner Urteilsbegründung, dass die fraglichen Bestimmungen sowohl von der FIFA als auch von den nationalen Verbänden, wie dem belgischen Fußballverband (URBSFA), angewendet werden. Diese Regeln besagen, dass Spieler und die neuen Vereine im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung gesamtschuldnerisch für Entschädigungszahlungen an den ehemaligen Verein haften. Zudem kann der neue Verein mit sportlichen Sanktionen belegt werden, was die Ausstellung eines internationalen Freigabescheins betrifft.
Das Gericht kritisierte jedoch, dass diese Regelungen die Freizügigkeit von Berufsfußballspielern behindern, die in anderen EU-Mitgliedstaaten spielen möchten. Der EuGH stellte fest: „Diese Bestimmungen belasten Spieler und die Vereine, die sie einstellen möchten, mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken, die zusammen genommen geeignet sind, den internationalen Transfer dieser Spieler zu behindern.“

Das Urteil führt weiter aus, dass die Beschränkungen zwar im Interesse einer geordneten Wettbewerbsführung gerechtfertigt sein können, aber in diesem Fall über das erforderliche Maß hinausgehen. Besonders kritisch wird die Wettbewerbsverzerrung betrachtet: „Die beanstandeten Bestimmungen beschränken den grenzüberschreitenden Wettbewerb, indem sie eine Abwerbeverbotsvereinbarung schaffen, die die Verteilung von Spielern zwischen den Vereinen einschränkt.“

 

Zusammengefasst hat der EuGH die FIFA-Regeln als nicht nur rechtswidrig, sondern auch als hinderlich für die Entwicklung des professionellen Fußballs in Europa eingestuft. Dieses Urteil könnte die Dynamik im Transfermarkt entscheidend verändern und die Notwendigkeit einer Reform der bestehenden Regelungen unterstreichen.

 

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union

 


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