Zweite Schulwoche nach den Osterferien – wie geht es weiter?
Landesschülervertretung protestiert gegen die Testpflicht
So eine Schulwoche kann schnell vorbei sein. Und die Schüler sowie deren Eltern und Lehrer hätten gerne möglichst frühzeitig eine Info dafür, wie es am darauffolgenden Montag weiter gehen soll. Insbesondere in dieser Woche, zum neuen Start nach den Osterferien, ist das Interesse groß. Am Mittwochnachmittag, 14. April, hat sich NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (Archivfoto: Land NRW) dazu geäußert: „Wir werden den Weg der Vorsicht weiter gehen. Bei einer Inzidenz über 200 gilt Distanzunterricht. Bei einer Inzidenz unter 200 geht es wieder in den Wechselunterricht.“
***Update***
Am Wochenende stieg die Inzidenz im Kreis Mettmann auf über 200 - also gilt nun ab dem 19. April vorerst der Distanzunterricht.
Je niedriger das Infektionsgeschehen, desto mehr Präsenz soll möglich sein.
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Unabhängig von der Inzidenz müssen sich alle Schüler zweimal die Woche testen lassen, betonte Gebauer erneut. Ansonsten ist keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich.
Rund 5 Millionen Tests seien in Auftrag gegeben worden. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten sei die vollständige Auslieferung an die Schulen bis zur kommenden Woche sichergestellt, erklärte Gebauer.
Unterrichts-Ausschluss für Test-Verweigerer: Schülervertretung sieht „Menschenrechtsverletzung“
Die Testpflicht sehen viele Eltern kritisch und als Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte. Jetzt hat sich auch die Landesschüler*innenvertretung NRW zu Wort gemeldet: „Die LSV NRW hält die Einführung einer Testpflicht zwar für grundsätzlich richtig, fordert aber, dass diese erst dann eingeführt wird, wenn Schüler*innen, die sich nicht testen lassen, ein Lernangebot auf Distanz geboten wird“, heißt es in einer Presseerklärung des Vorstandsmitglieds Julius van der Burg. „Außerdem können Tests nur durchgeführt werden, wenn diese auf Grundlage eines pädagogisch und medizinisch durchdachten Konzepts von Expert*innen durchgeführt werden. Eine Testpflicht, die vorsieht, dass Tests unter Aufsicht von medizinisch ungeschulten Personen unter Zwang durchgeführt werden, lehnt die LSV NRW als konzeptlos entschieden ab!”
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Einen Ausschluss von Bildung bei einer Verweigerung sieht die Vertretung als „Menschenrechtsverletzung“ an: „Wer sich nicht testen lässt, verliert also sein Recht auf Bildung. Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hätte zuerst ein schlüssiges Konzept entwickeln müssen, wie nicht-testwilligen Schüler*innen Distanzunterricht (neben dem Präsenzunterricht für getestete Schüler*innen) ermöglicht werden kann.“
Weitere Probleme erläutert Julius van der Burg: “Wenn man sieht, wie Testungen in manchen Schulen ablaufen, ist es nachvollziehbar, wieso manche Schüler*innen sich nicht vor dem Unterricht testen lassen möchten. An vielen Schulen gibt es kein Konzept für das Durchführen der Tests, dadurch können Diskriminierungserfahrungen, psychischer Stress und auch das Gefühl von falscher Sicherheit wegen falschen Testergebnissen als handfeste Gründe gegen eine Testpflicht unter den gegebenen Umständen angeführt werden.“
Bericht: Achim Kaemmerer
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