Wirtschaftsförderung: Neue Regelung für Mietzuschuss bei Existenzgründung
21.09.2023Bis zu fünf Jahre finanzielle Unterstützung möglich – was muss beachtet werden?
Wer eine Firma aufbauen will, muss unter anderem erst einmal viel Geld investieren. Es fängt an bei den Mietkosten für das Unternehmensgelände und -gebäude an. Die Wirtschaftsförderung Hilden bietet hier – unter gewissen Voraussetzungen – Existenzgründerinnen und -gründern finanzielle Unterstützung. Und bald wird die Förderung sogar ausgeweitet.
Wirtschaftsförderer Christian Schwenger (Foto oben) erklärt: „Bisher stand der städtische Mietzuschuss ausschließlich Existenzgründerinnen und Existenzgründern zur Verfügung, die eine Halle im Hildener Gründungszentrum im Gewerbepark-Süd angemietet haben. Ab Oktober 2023 können auch all diejenigen eine Förderung beantragen, die sich in Hilden auf einer Büro- oder Hallenfläche selbständig machen oder sich zur Existenzfestigung ansiedeln.“
Die Kritierien
Worin besteht die Förderung?
Städtischer Mietzuschuss bei Neuabschluss eines Mietvertrages über Büro- oder Hallenflächen.
Wie viel wird gefördert?
Monatlicher Mietzuschuss im ersten Jahr:
- a) für Büroflächen: 2 Euro je Quadratmeter für bis zu 60 Quadratmeter, monatlich insgesamt bis zu 120 Euro
- b) für Hallenflächen: 1,50 Euro je Quadratmeter für bis zu 100 Quadratmeter, monatlich insgesamt bis zu 150 Euro
- c) für Kombinationen aus Hallen- und Bürofläche: Kombination aus a) und b), monatlich insgesamt bis zu 180 Euro
Jährliche Absenkung um 20% ausgehend vom Ausgangswert.
Ende nach fünf Jahren.
Wie kann man eine Förderung beantragen?
Für den Zuschlag eines Zuschusses benötigen Sie ein positives Votum für das Geschäftskonzept (Businessplan) und Konzeptidee von der zuständigen Kammer, einem Fachverband, einem Kreditinstitut, von einem Starter-Center NRW oder der Wirtschaftsförderung Hilden.
Dann senden Sie einen kurzen formlosen Antrag sowie eine Kopie des Mietvertrags an die Stadt Hilden.
Ein Rechtsanspruch auf einen Mietzuschuss seitens der Stadt Hilden besteht nicht.
Quelle: Stadt Hilden
Fotos: Archiv / Stadt Hilden
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