Wieder Streit um Grundsteuer: Noch mehr Belastung durch einheitlichen Hebesatz?

06.12.2024

Neues NRW-Gesetz mit differenzierten Sätzen sorgt für Unsicherheit und Verwirrung – auch in Rat und Verwaltung

Grundsteuer – ein eher „dröges“ Thema? Keineswegs, denn die Grundsteuer geht nahezu alle etwas an – in erster Linie die Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, aber auch deren Mieterinnen und Mieter. Daher sorgt die Diskussion um die Hebesätze regelmäßig für Zündstoff. So auch im neuesten Fall in Hilden: Zum Jahresende muss der Stadtrat die neue Steuersätze beschließen.

Pikant dabei ist diesmal, dass sich die Fraktionen um unterschiedliche Modelle streiten.

 

So gibt es die Variante mit einheitlichen Sätzen: 415 v.H. bei Grundsteuer A (Betriebe Land- und Forstwirtschaft sowie 830 v.H. bei der Grundsteuer A (Grundstücke). 

Andererseits ermöglich ein neues Landesgesetz auch so genannte „differenzierte“ Hebesätze für die Grundsteuer B. Diese sollen sich aufteilen in 1300 v.H. für Grundstücke ohne Bewohnung und 650 v.H. für Grundstücke mit Bewohnung.

Würde heißen: Grundstücke mit Bewohnung würden die Eigentümerinnen und Eigentümer und damit auch deren Mieterinnen und Mieter weniger belasten als die einheitlichen Sätze.

 

Klingt eigentlich gut. Allerdings gibt es da ein Problem.

 

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Verwaltung und Städtetag sehen Risiko und Rechtsunsicherheit

Die Stadtverwaltung sieht eine „Rechtsunsicherheit“ bei den differenzierten Hebesätzen und beruft sich auf ein Gutachten von zwei Professoren für Öffentliches Recht, das vom Städtetag NRW in Auftrag gegeben wurde.

Hier nachzulesen

Der Vorsitzende Thomas Eiskirch erläutert dazu: „Für Kommunen ergeben sich mit differenzierten Hebesätzen für eine Grundsteuerermäßigung für Wohngrundstücke große Rechtsunsicherheiten. Damit drohen den Städten bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle, wenn sie dem Landesmodell folgen.“

Soll heißen: Wenn eine Gemeinde diese Variante einführt und ein Gericht die Unrechtmäßigkeit bestätigt, dann könnte es „teuer“ werden, weil Betroffene Widerspruch einlegen.

 

Das will auch die Hildener Stadtspitze offenbar nicht riskieren: „Mit Verweis auf die Ausführungen zur Rechtsunsicherheit (…) wird verwaltungsseitig weiterhin eindringlich von der Festlegung differenzierter Hebesätze der Grundsteuer B für Wohnen und Nichtwohnen für das Jahr 2025 abgeraten.“

 

Dem pflichtet auch Ratsherr Kevin Buchner (SPD) bei: „Die Verwaltung warnt vor der Unsicherheit, und das sollte man ernst nehmen“, sagt er im Gespräch mit anzeiger24.de. Ansonsten wird das Rathaus ggf. viel zu tun bekommen. Er rät also zur einheitlichen Regelung: „Das ist die risikoärmere Variante.“

 

Andererseits gibt es ein Gegengutachten der Landesregierung NRW, die das Modell der differenzierten Hebesätze beschlossen hat und folglich keine rechtlichen Bedenken sieht.

 

Was also nun?

 

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CDU und Grüne für die Differenzierung – zur Entlastung der Bürger

Im Hildener Finanzausschuss am 4. Dezember 2024 legte die Stadtverwaltung jetzt eine Abstimmungsvorlage mit den einheitlichen Hebesätzen von 830 v.H. vor.

Das lehnte eine Mehrheit – angeführt von den Fraktionen CDU und Grünen – aber ab. Sie wollen lieber die differenzierten Hebesätze ab 2025 einführen.

 

Warum? Klaus-Dieter Bartel (Grüne) erklärt auf Anfrage von anzeiger24.de: „Der einheitliche Hebesatz wäre eine ungünstige Verschiebung zu Lasten der Eigentümerinnen und -eigentümer und der Mieterinnen und Mieter. Auf der anderen Seite würden Gewerbetreibende entlastet. Das ist keine faire Lösung, eklatant ungerecht und führt nur zu Unfrieden.“

Und was ist mit den rechtlichen Bedenken? Bis dazu eine Entscheidung fällt, können Jahre vergehen, so Bartel: „Und in dieser Zeit wollen wir eben die Betroffenen nicht noch mehr belasten.“ Sollte das Gesetz aber tatsächlich gekippt werden, so das Kalkül, habe die Stadt bereits so viel Geld eingenommen, dass sie die Streitsumme auch wieder zurück zahlen könne.

 

Auch CDU-Ratsherr Ramon Kimmel sieht die Sache gelassen und folgt eher den Gutachten der Landesregierung: „Da vertrauen wir den Juristen“, erklärt er im Gespräch mit anzeiger24.de.

Auch er sieht mehr Vorteile beim „differenzierten Modell“ für alle, die wohnen, mieten oder vermieten: „Wir halten das für eine faire Lösung. Die Menschen werden schon genug belastet, da muss man nicht noch eine Schippe drauflegen.“

 

Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem Votum aus dem Finanzausschuss geht es nun in den Stadtrat am 17. Dezember 2024. Dann fällt die endgültige Entscheidung, welches Modell sich durchsetzt. Die Mehrheitsverhältnisse könnten sich da wieder wandeln

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Fotos: Archiv anzeiger24.de / svklimkin/Pixabay

 


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