Wau-Effekt: Was sich an der Hundesteuersatzung ändern soll

03.12.2024

Finanzausschuss und Rat sollen entscheiden: Befreiung bei Vermittlung aus dem Tierheim

Über mehrere Änderungen bei der Steuersatzung für Hundehalterinnen und -halter sollen der Finanzausschuss am 4. Dezember 2024 und abschließend der Stadtrat am 17. Dezember 2024 entscheiden – und eine davon ist ein besonderes Novum.

 

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§3 Steuerbefreiung soll zwei neue Klauseln erhalten:

Von der Hundesteuerzahlung befreit werden sollen einerseits Hunde, die „ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber und sonst hilfloser Personen dienen“. Betroffene Antragstellerinnen und Antragsteller müssen dazu einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis vorlegen.

 

Zum anderen sollen Hunde nicht mehr steuerpflichtig sein, wenn sie „aus dem Tierheim Hilden erstmalig in den Haushalt des Halters/der Halterin aufgenommen“ werden: „Die Steuerbefreiung wird befristet für 24 Monate gewährt und beginnt mit dem 1. des Monats der Übernahme. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Tiervermittlung beizufügen“, so soll der Verordnungstext lauten, wenn er denn die mehrheitliche Zustimmung findet.

Foto oben: Loki, der Huskymix, kam im Mai 2024 als Fundhund in das Tierheim Hilden. Der junge Rüde sucht noch sein Für-immer-Zuhause  

 

Doch das sind nicht die einzigen geplanten Änderungen; mehr dazu hier... 

 

"Anreiz zur Entlastung"

Der letzte Punkt geht auf einen Antrag der Grünen vom Juni 2024 zurück. „Das Tierheim Hilden wird unter anderem durch Mittel der Stadt Hilden mitfinanziert. Durch die vorgesehene Satzungsänderung wird ein Anreiz zur Entlastung des Tierheims geschaffen“, kommentiert die Verwaltung den Vorstoß in der Abstimmungsvorlage. „Die Aufnahme des befristeten Steuerbefreiungstatbestandes führt unter Berücksichtigung des Hundesteuersatzes i. H. v. 120 Euro p.a. für einen Hund bei einfacher Hundehaltung und etwa zehn vermittelten Hunden zu voraussichtlich jährlichen Mindererträgen i. H. v. 2.000 Euro, die jedoch durch die Hundefluktuation insgesamt kompensiert werden.“

 

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Und wie findet das Tierheim selbst die Initiative? "Grundsätzlich begrüßen wir eine solche Steuerbefreiung. Die Anzahl der im vergangenen Jahr aus unserem Tierheim nach Hilden vermittelten Hunde ist allerdings eher gering, sodass dies für die Stadt finanziell kaum ins Gewicht fällt“, erklärt Bettina Lyko, Mitglied des Social-Media-Teams im Tierheim Hilden und ergänzt: "Es gibt sicherlich eine ganze Reihe an Tierschutzprojekten – auch bei uns –, die eine stärkere Förderung verdient hätten.“  

  

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Tierheim Hilden

 


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