
Was bedeuten die neuen Corona-Regeln für den Kreis Mettmann?
04.03.2021Welche Perspektiven bietet der Stufenplan für die lokale Wirtschaft?
Bisher sind die Bundes- und Landesregierungen bei der Bekämpfung von Covid 19 eher „auf Sicht gefahren“, d.h.: viele beschlossene Maßnahmen galten nur für einige Wochen und wurden dann der jeweiligen Entwicklung angepasst. Bei der jüngsten Bund-Länder-Konferenz haben Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsident(inn)en einen langfristigen Stufenplan beschlossen.
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Vor allem richtet er sich nach wie vor hauptsächlich an den Inzidenzwerten (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen), obwohl diese Betrachtung alleine von Kritikern als „nicht aussagekräftig genug“ gesehen wird.
Vor allem im Kreis Mettmann fragen sich natürlich jetzt viele Menschen, darunter Einzelhändler und zahlreiche Unternehmer und Selbstständige: "Was bedeutet das nun für unsere Zukunft"?
Der Stufenplan: In fünf Schritten zur Normalität zurück...?
Achtung, jetzt ist viel Aufmerksamkeit erforderlich:
Grafik: Bundesregierung
Nachdem Schulen und Kitas sowie Friseursalons inzwischen geöffnet sein dürfen, können im zweiten Schritt ab dem 8. März Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte ("täglicher Bedarf") ihre Waren offen verkaufen. Dabei gelten Betretungsgrenzen für die Kundschaft: eine Person pro 10 Quadratmeter für Verkaufsflächen bis 800 Quadratmeter. Bei größeren Flächen wird eine weitere Person auf jeweils 20 Quadratmetern zugelassen.
Auch „körpernahe Dienstleistungsbetriebe“ sowie Fahr- und Flugschulen dürfen mit Hygienekonzepten wieder öffnen. Kund(inn)en müssen u.U. einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
Dritter Schritt
Stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 in einem Land oder einer Region: andere Geschäfte des Einzelhandels (unter den o.g. Bedingungen) sowie Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätte dürfen geöffnet werden. Auch kontaktfreier Sport in Gruppen bis 10 Personen im Außenbereich und auf Sportanlagen ist dann erlaubt.
Bei Anstieg an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 gilt ab dem zweiten darauffolgenden Werktag: Bei einer stabilen oder sinkenden Inzidenz von unter 100 kann das Land die Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click and meet“) erlauben. .
Möglich sind nur noch Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sowie Sport in Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
Steigt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Lockdown-Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).
Soweit alles klar? Es geht noch weiter:
Vierter Öffnungsschritt
Bleibt die Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen, kann das Land landesweit oder regional die Öffnung der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos und kontaktfreiem Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich erlauben.
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Steigt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, gilt ab dem zweiten darauffolgenden Werktag:
Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung erlauben. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
Das gleiche gilt für die Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos und beim kontaktfreien Sport (innen wie außen).
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, gilt wieder die „Notbremse“.
Fast geschafft; fehlt nur noch der
Fünfter Öffnungsschritt
Bleibt die Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des vierten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen, kann das Land landesweit oder regional Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich sowie Kontaktsport in Innenräumen zulassen.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem Land oder der Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, so gilt:
Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-TageInzidenz von unter 100 Neuinfektionen, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt wieder die Öffnung des Einzelhandels sowie kontaktfreien Sport (innen wie außen) zulassen.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).
Alles verstanden? Und das war nur die gekürzte Fassung.
Für den Kreis Mettmann ändert sich also vorerst nicht sehr viel
Wer bisher den Ausführungen folgen konnte, fragt sich nun: Wie geht es im Kreis Mettmann weiter?
Nach der derzeitigen Lage wohl erstmal wie bisher.
Denn von dem magischen Inzidenzwert von 50 ist der Kreis noch immer weit entfernt. Es dürfen also vorerst "körpernahe Dienstleister", Non-Food-Geschäfte mit click and meet-Konzept sowie Museen öffnen - alles unter strengen Auflagen.
Laut Landeszentrum Gesundheit NRW liegt der Wert am heutigen Donnerstag, 4. März, bei 75,4. Also kaum eine Veränderung gegenüber dem Vortag. Das heißt: Non-Food-Händler, Fitnessstudios oder Gastronomen können sich noch nicht viel Hoffnung auf Besserungen machen.
Die Fallzahlen pro Stadt: Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen verzeichnet der Kreis Mettmann am Donnerstag kreisweit 633 Infizierte, bzw. positiv getestete Menschen. Das sind 39 mehr als am Mittwoch.
In Erkrath gibt es 53 Betroffene (unverändert gegenüber dem Vortag), in Haan 49 (45), in Heiligenhaus 38 (39), in Hilden 83 (78), in Langenfeld 73 (68), in Mettmann unverändert 57, in Monheim 54 (47), in Ratingen 67 (62), in Velbert 136 (125) und in Wülfrath 23 (20). "Bei etwa 39 Prozent der Infizierten wurde eine Virusmutation nachgewiesen", ergänzt der Kreis Mettmann.
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Text: Achim Kaemmerer
Fotos: D.Kühn/J.Davis/wal_172619 / Pixabay
Collage: anzeiger24.de
Quelle: Bundesregierung und Kreis Mettmann
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