Warum gibt es in Hilden keine „grünen Wellen und Pfeile“?
Wer mit dem Auto unterwegs ist, braucht viel Geduld – muss das sein?
Das können wohl alle Autofahrerinnen und Autofahrer nachzollziehen: In Hilden steht man dauerhaft an einer roten Ampel. Warum ist eigentlich keine „grüne Welle“ möglich?
Das wollte nun auch der parteiunabhängige Ratsherr Werner Erbe von der Verwaltung wissen: „Kann kurz- bis mittelfristig die Ampelschaltung der Walder vom Ortseingang über Berliner bis zum Ortsausgang an der Düsseldorfer Straße auf eine ‚grüne Welle‘ geschaltet werden?“
Nun ist eine Antwort an seine Anfrage eingetroffen.
Wir geben sie im Wortlaut wieder:
"Verkehr fließt nicht so, wie man es gerne hätte"
Auf der Düsseldorfer Straße ist derzeit der Abstand zwischen den Lichtsignalanlagen zu groß, um eine „Grüne Welle“ programmieren zu können. Eine Untersuchung der Bestandsanlagen hat bereits kürzlich stattgefunden und, sofern die Lichtsignalanlage an der Liebigstraße errichtet wird, kann diese die Lücke schließen und eine Programmierung für eine „Grüne Welle“ auf der Düsseldorfer Straße kann erfolgen.
Die Lichtsignalanlagen auf der Walder Straße und der Berliner Straße wurden bereits, unter Berücksichtigung der jeweiligen Randbedingungen, als „Grüne Wellen“ seitens der Stadt Hilden angeordnet und durch den Straßenbaulastträger programmiert.
Trotz dieser Programmierung wird von vielen die Steuerung der Signalanlagen nicht als koordiniert betrachtet, weil der Kfz-Verkehr nicht so fließt, wie man es gerne hätte. Die Gründe sind in den Randbedingungen zu finden:
Die Straßen in Hilden haben in der Regel keine durchgehenden Fahrstreifen, sondern sie dienen auch als Wartebereich für Rechtsabbieger in Grundstückszufahrten. Auch einparkende Autos führen zu Verzögerungen. Die Abstände zwischen den Einmündungen sind nicht gleichmäßig, sondern historisch gewachsen, so dass es in den Koordinierungsabschnitten geplante Brüche gibt, die den Verkehrsfluss leider unterbrechen.
Neben den Abständen spielen hierbei auch Fußgängerampeln, die aufgrund der Schulwegsicherung teilweise bevorrechtigt werden, eine Rolle.
Und nicht zuletzt führt die hohe Verkehrsbelastung und hierbei insbesondere die ein- und ausfahrende Verkehre in bzw. aus den angrenzenden Wohngebieten zu Störungen des Verkehrsflusses.
Diese hohe Verkehrsbelastung wurde zwar bei der Erstellung der Signalprogramme bereits berücksichtigt. Jedoch ist eine Überlastung des Streckenabschnitts, die sich in der Regel durch Ausweichverkehre aufgrund von Verkehrsstörungen auf den umliegenden Autobahnen entwickeln, leider nicht mehr mit den Ampeln zu bewältigen.
Bauliche Erweiterungen – hier seien beispielsweise Erweiterungen der getrennten Abbiegespuren in den Knotenpunktbereichen oder der Aufweitungen auf zwei Fahrspuren genannt – sind aufgrund der Bebauung an der Walder Straße leider ebenfalls nicht möglich, so dass das Optimierungspotential leider erschöpft ist.
Soll also heißen: Für die Verwaltung gibt es kaum eine Möglichkeit, eine „grüne Welle“ einzurichten.
Wie wäre es denn aber mit „grünen Pfeilen“?
Auch das ist eine Frage des Ratsherrn Werner Erbe.
Die Antwort der Verwaltung:
Der potentielle Einsatz des „Grünen Pfeils“ wurde in der Vergangenheit an diversen Straßenabschnitten in Hilden geprüft [hier beruft sich die Verwaltung auf einen CDU-Antrag vom November 2015].
Laut den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung kommt der Einsatz des Schildes nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Es darf nicht verwendet werden, wenn unter anderem
- dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird,
- Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben,
- der freigegebene Fahrradverkehr auf dem zu kreuzenden Radweg für beide Richtungen zugelassen ist oder der Fahrradverkehr trotz Verbotes in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet und durch geeignete Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden kann,
- für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen,
- die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient oder sich im unmittelbaren Bereich des rechtsabbiegenden Fahrverkehrs eine Aufstellfläche für das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung befindet.
An Kreuzungen und Einmündungen, die häufig von seh- oder gehbehinderten Personen überquert werden, soll die Grünpfeil-Regelung nicht angewandt werden.
Im Jahr 2017 wurde, im Einvernehmen der beiden Straßenverkehrsbehörden der Städte Solingen und Hilden, der „Grüne Pfeil“ an der Einmündung Grenzstraße / Walder Straße aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Stadt Solingen entfernt.
Als Ergebnis der bisherigen Untersuchungen und Bewertungen kann festgehalten werden, dass in der Regel auf den Hauptverkehrsstraßen in Hilden keine der einmündenden Straßen die strengen Anforderungen der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung an das Errichten des Verkehrszeichens Nr. 720 („Grünpfeil“) erfüllen. Deshalb und aus Gründen der Verkehrssicherheit kann die Untere Straßenverkehrsbehörde den Einsatz dieses Verkehrszeichens nicht ermöglichen. Diese Einschätzung teilt auch die Kreispolizeibehörde Mettmann.
Also: Wer mit dem Auto auf den Hildener Straßen, insbesondere den Hauptverkehrsachsen unterwegs ist, braucht weiterhin gute Nerven und viel Geduld – oder steigt vielleicht auf das Fahrrad um? Schließlich gilt Hilden als „Stadt der kurzen Wege“.
Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: anzeiger24/Pixabay / Collage: anzeiger24.de
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