Warum die Betriebsrente für Arbeitgeber und -nehmer attraktiv ist

RheinLand Versicherungen in Hilden: Top-Beratung rund um die Altersvorsorge

Auch wenn man in jungen Jahren kaum an die Altersvorsorge denken mag: Es ist ein wichtiges Thema, und man sollte sich frühzeitig über die private Vorsorge Gedanken machen. Denn die gesetzliche Rente wird kaum ausreichen, um im Seniorenalter halbwegs finanziell unbelastet leben zu können.

 

Eine Möglichkeit: die Betriebsrente – sofern man sich als Angestellter eine gewisse Zeit lang an ein Unternehmen bindet.
Lutz Zimmer von den RheinLand Versicherungen, Zweigstelle in Hilden, Benrather Straße 33, berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gerne zu diesem besonderen Vorsorgemodell.


Zusammen mit seinen Partnern anderer Versicherungen wird für jeden Betrieb und jeden Beschäftigten aus und um Hilden ein individuelles Finanzierungspaket zur Betriebsrente geschnürt.

 

Jetzt Beratungstermin vereinbaren: Telefon (Hilden) 02103/584934

 

Öffnungszeiten RheinLand Versicherungen in Hilden

Warum ist die Betriebsrente so interessant?

2022 wurde das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) in das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz überführt.
Arbeitgeber sind demnach in der Pflicht, zur betrieblichen Altersversorgung eines Arbeitnehmers einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung beizusteuern.

 

Dies soll aber keine Bürde sein, vielmehr haben beide Seiten etwas von einer Betriebsrente:
Die Arbeitnehmer haben eine zusätzliche finanzielle Absicherung für ihr Rentenalter.

Arbeitgeber können – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – ihre Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden.
Eine Win-Win-Situation für Chefs und Angestellte aus Hilden – dank Betriebsrente.

 

RheinLand Versicherungen in Hilden: Wichtige Infos zur Betriebsrente

Der Arbeitnehmer hat im Rahmen der Betriebsrente einen gesetzlichen Anspruch darauf, jährlich bis zu 4% seines Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.

 

Der Arbeitgeber muss diese Entgeltumwandlung mit 15% des umgewandelten Entgelts bezuschussen, sofern durch die Entgeltumwandlung eine Sozialversicherungsersparnis eintritt.

Leistet der Arbeitgeber einen rein arbeitgeberfinanzierten Beitrag ohne Bezug zu einer Entgeltumwandlung, ist er zu einem weiteren Zuschuss von 15% des umgewandelten Entgeltes nur verpflichtet, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart.

 

Auch Vermögenswirksame Leistungen (VL) können in die Entgeltumwandlung bei der Betriebsrente einbezogen werden.

 

Dieser Zuschuss ist auch für Altverträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden, zu gewähren. Allerdings kann der Lebensversicherer bei laufenden Altverträgen nicht dazu gezwungen werden, den Arbeitgeberzuschuss zu gleichen Konditionen anzulegen wie die bisherigen Beiträge.

 

Bei Altverträgen wird die durch den Arbeitgeber übernommene Pauschalsteuer bei der Betriebsrente nicht angerechnet.

Bereits bestehende Zuschüsse des Arbeitgebers sind auf den neuen gesetzlichen Zuschuss anzurechnen. Damit kann teilweise die Zuschusspflicht ganz entfallen. Beträgt der bereits gewährte Zuschuss weniger als 15% des umgewandelten Entgelts, muss er seit dem 1. Januar 2022 angepasst werden.

 

Der Arbeitnehmer kann für die Betriebsrente auch die steuerlich zulässige Höchstgrenze von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze nutzen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet, Zuschüsse zu zahlen, die über den Grundbetrag hinaus gehen.

 

Eine Zuschusspflicht besteht beispielsweise nicht bei Direktzusagen, Unterstützungskasse oder „Riesterrenten“-Verträgen.

 

Der Arbeitgeberzuschuss für die Betriebsrente kann nicht widerrufen werden, sobald er einmal eingeführt wurde.

 

Noch Fragen? Einfach bei Lutz Zimmer in Hilden vorbei kommen!

 

RheinlandVersicherungen in Hilden: Weitere Leistungen

Lutz Zimmer, der Experte für Versicherungen aus Hilden, berät neben der Betriebsrente noch zu zahlreichen anderen Themen, z.B.

Kfz Versicherung

Rentable Kapitalanlage

Wohngebäude Versicherung

Berufsunfähigkeits Versicherung