
Verkaufsoffener Sonntag Hilden
26.02.2025Das sind die vier Termine in 2025, vom Stadtrat genehmigt
Auch in 2025 wird es vier verkaufsoffene Sonntage in Hilden geben. Die Händler laden zum Shopping, Bummeln und Stöbern ein. Erfahrungsgemäß strömen die Menschen in die Innenstadt und genießen es, auf Entdeckungstour in die teilnehmenden Geschäfte einzukehren.
Die geplanten Termine
Das neue Citymanagement, Nachfolge der Stadtmarketing GmbH, hat folgende Termine veranschlagt, die vom Stadtrat am 17. Dezember 2024 genehmigt wurden:
- 4. Mai 2025: Weindorf auf dem Ellen-Wiederhold-Platz und Blumen- und Pflanzenmarkt Hildener Frühling auf der Mittelstraße. Mehr erfahren
- Am 7. September 2025 plant Stadtmarketing wieder einen verkaufsoffenen Sonntag zum alljährlichen Herbstmarkt mit den passenden Pflanzen und Dekos zur Saison. Außerdem wird wieder eine Autoschau stattfinden, die bereits im vergangenen Herbst ihr Comeback feierte. Mehr erfahren
- Itterfest am 26. Oktober 2025: Wenn es in der Innenstadt bei der Herbstkirmes jubelt und trubelt, sollen auch die shoppingfreudigen Besucherinnen und Besucher auf ihre Kosten kommen. Mehr erfahren
- Weihnachtsmarkt am 30. November 2025 als Einstimmung auf die Adventszeit in Hilden, inklusive verkaufsoffener Sonntag. Mehr erfahren
Sind verkaufsoffene Sonntage in Hilden auch rechtskonform?
Das Stadtmarketing Hilden, jetzt Citymanagement, zeichnet seit jeher für die Organisation der verkaufsoffenen Sonntage verantwortlich, jetzt unter der neuen Führung im Rathaus. Der Stadtrat stimmt über die Termine ab, die Stadtmarketing vorgibt.
In den vergangenen Jahren gab es aber immer wieder Rechtssttreitigkeiten wegen der verkaufsoffenen Sonntage in Hilden, wie in anderen Städten auch. Denn die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte regelmäßig gegen einzelne Verkaufssonntage geklagt, um ihre Mitglieder, bzw. die Mitarbeiter in den Kaufhäusern und Geschäften vor der zusätzlichen Belastung zu schützen.
Die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen ist nach aktueller Gesetzeslage an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Die Gewerkschaft ver.di fordert eine Besucherprognose. Diese solle aussagen, ob mehr Menschen wegen des Anlasses oder zum Shopping in die Innenstadt kommen.
Die Stadtverwaltung Hilden sieht jedoch keinen Anlass, die verkaufsoffenen Sonntage nicht zu genehmigen. Denn das Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW wurde im Jahr 2018 vereinfacht und konkretieiert: "Die Verwaltung hat sich in den letzten Jahren wiederkehrend und dabei ausführlich mit den Bedenken von ver.di bei weiterhin unveränderter Rechtslage auseinandergesetzt", heißt es in der Abstimmungsvorlage zu den Terminen 2025. "Hieran hat sich inhaltlich nichts geändert, daher wird hierauf lediglich verwiesen. Die Veranstaltungen, die nach der Gewerbeordnung (GewO) als Jahr- bzw. Spezialmärkte und im Fall der Autoschau als Messe festzusetzen sind und somit nach den Bestimmungen des LÖG NRW als anlassgebend gelten, haben sich in ihrem wesentlichen Typus und in ihrer Anzahl nicht geändert. Auch stehen sie in einem zeitlichen und räumlichen Kontext zu den Verkaufsöffnungen, die auf die Innenstadt beschränkt sind. Somit ist auch weiterhin ein öffentliches Interesse nach § 6 Absatz. 1 Satz 2 Ziffer 1 LÖG NRW an den sonntäglichen Verkaufsöffnungen im Kontext der genannten Veranstaltungen anzunehmen."
Bericht: Achim Kaemmerer
Archivfotos: anzeiger24.de/KI-generiert mit Adobe Firefly
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