Steuerring Hilden: Wenn sich das Finanzamt Hilden beim Rentner meldet

Auch Senioren müssen Steuern zahlen – rechtzeitig Steuererklärung einreichen

Eigentlich wissen es die Betroffenen seit 2005, aber viele ignorieren es bis heute: Auch Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Einnahmen versteuern. Darauf macht Harry Etzrodt vom Lohn- und Einkommenssteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. – Steuerring Hilden aufmerksam: „Es wurde jahrelang in der Presse proklamiert. Aber viele Seniorinnen und Senioren haben einfach nicht reagiert.“ Und plötzlich flattert ein Mahnbescheid vom Finanzamt Hilden in den Briefkasten – inklusive Verzinsung auf die versäumte Steuerlast. 
Um böse Überraschungen zu vermeiden, gibt der Steuerring ein paar wertvolle Tipps:

  • „Grundsätzlich sind und waren alle Einnahmen, also auch Renten, zu versteuern“, sagt Harry Etzrodt. Es müssen allerdings noch nicht alle Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen, aber es werden immer mehr: „Ob auf die Rente tatsächlich eine Steuer zu zahlen ist, hängt vom Einzelfall ab.“
  • Im Alterseinkünftegesetz ist geregelt, wie das Finanzamt Hilden den Besteuerungsanteil der Rente ermittelt. Demnach ist der Zeitpunkt, seit wann Rente gezahlt wird, ausschlaggebend für die Ermittlung des Besteuerungsanteils der Rente.
    Das bedeutet:
    Renten, die 2005 oder früher begannen, sind mit 50% steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil steigt seit 2005 für alle Neurentnerinnen und -rentner um 2% an, liegt also für das Jahr Steuerjahr 2017 bereits bei 74 Prozent. Ab 2020 beträgt die jährliche Steigerung 1%. Und ab dem Jahr 2040 wird für Neurentnerinnen und -rentner die komplette Rente versteuert.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag? Aufwendungen geltend machen?

  • Nach dem Steuersystem wird die Steuererklärung an das Finanzamt Hilden erst notwendig, wenn die Jahreseinnahmen über dem so genannten Grundfreibetrag liegen. Auch für die Renten gilt ein Freibetrag bei der Besteuerung. 2017 lag dieser für alleinstehende Rentner bei 8.820€ und für zusammen veranlagte Paare bei 17.640€. Wer diesen Grundfreibetrag überschreitet, unterliegt der Steuerpflicht und muss eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt Hilden abgeben. 
  • Betroffene sollten das nicht auf die leichte Schulter nehmen, rät Harry Etzrodt. Denn dann könnte sich das Finanzamt Hilden melden. Die Rentnerinnen und Renter werden nicht automatisch, aber sukzessive angeschrieben, und sollten daher nicht darauf hoffen, „übersehen“ zu werden – auch wenn das in den letzten Jahren vielleicht so war.
  • Für die Mütterrente, die zum Juli 2014 eingeführt wurde, gilt der gleiche Besteuerungsanteil wie für die Altersrente.


Rentnerinnen und Rentner sollten also beachten: Niemand kann sich dem Fiskus entziehen und darf glauben, nach einem langen Arbeitsleben nichts mehr mit der Steuererklärung zu tun zu haben. 

Was also tun? Der Lohn- und Einkommenssteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. – Steuerring Hilden kann hier seine Beratung und Hilfe anbieten: „Man sollte prüfen, welche weiteren Aufwendungen geltend gemacht werden können“, so Harry Etzrodt. „Das sind zum Beispiel Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pauschbeträge für Behinderungen und je nach Höhe auch Gesundheitsausgaben.“

 

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