Stadt verzichtet auf Betreuungs-Gebühren und Mittagsverpflegungsentgelte

Gilt für Kita, Kindertagespflege, OGS, VGS und VGS+ im Januar 2021

Für den Monat Januar 2021 haben sich Land und kommunale Spitzenverbände darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und Kindertagespflege sowie Schulen zu erlassen. Vor dem Hintergrund eines eingeschränkten Betreuungsangebotes werden sich das Land NRW und die Kommunen die Kosten jeweils zur Hälfte teilen.

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Die Stadt Hilden verzichtet daher auf Grundlage eines Beschlusses des Haupt- und Digitalisierungsausschusses vom 3. Februar 2021 auf eine Einziehung dieser Gebühren für Januar 2021. Das gilt auch für die Verpflegungsentgelte in den städtischen Einrichtungen.

 

Verwaltung wickelt Rückzahlung ab, bittet Eltern aber um Geduld

Bürgermeister Claus Pommer erklärt: „Die Eltern sollen finanziell entlastet werden. Neben Homeschooling, Betreuung der Kinder unter zehn Jahren bei vielfach zeitgleichem Homeoffice, müssen viele Eltern die eine oder andere Geldeinbuße verkraften.“

 


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Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Einzug per Lastschriftverfahren zum 15. Januar 2021 ausgesetzt wurde. Eingezahlte Elternbeiträge und Verpflegungskosten werden für Januar 2021 schnellstmöglich zurückerstattet. Es muss kein Antrag auf Erlass der Elternbeiträge und Verpflegungskosten (für Einrichtungen in städtischer Trägerschaft) gestellt werden.

 

„Die Stadt bittet die Erziehungsberechtigten um Verständnis dafür, dass die Zentrale Buchhaltung eine gewisse Zeit benötigt, um die bereits geleisteten Zahlungen für Januar 2021 auszuzahlen. Daher bitten wir darum, von Rückfragen, wann die Auszahlung genau erfolgt, abzusehen“,legt Jugenddezernent Sönke Eichner dar.

 

Da aktuell noch unklar ist, wie sich das Land NRW zu den Elternbeiträgen und zu den Verpflegungskosten positioniert, sind die Zahlungen für Februar 2021 zu leisten. Sollte hier durch einen politischen Beschluss eine Entscheidung getroffen werden und ein Verzicht auch für den Monat Februar 2021 möglich sein, werden wir Sie umgehend informieren. Sofern der Stadt Hilden für die Beiträge von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden diese für Februar 2021 nachträglich zum 10.03.2021 von ihrem Konto abgebucht.

 

Quelle: Stadt Hilden

Foto: Alexander Vollmer/Pixabay

 


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