Speisen und Getränke To Go: Schluss mit Einweg ab 2023
Mehrwegverpackungen werden Pflicht – Umweltministerin: ‚Trendumkehr bei den Verpackungen‘
Bundesumweltministerin Steffi Lemke spricht von einer „echten Trendumkehr im Umgang mit Verpackungen“. Denn ab dem 1. Januar 2023 sind Restaurants, Bistros und Cafés, Kantinen, Tankstellen, Supermärkte und alle anderen Verkaufs- und Ausgabestellen von Speisen und Getränken verpflichtet, ihre Produkte zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.
„Sie sollen insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzen“, heißt es in einer Pressemitteilung. „So darf dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks müssen entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.“
Warum?
Die Ministerin begründet die Verordnung mit dem Anstieg der Einweg-Verpackungen: „Die neue Pflicht zum Mehrwegangebot kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten. Verbraucherinnen und Verbraucher können dann immer auch Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen auswählen, damit stärken wir die Abfallvermeidung in einem Konsumbereich mit besonders viel Verpackungsmüll. Deutschland ist dabei EU-weit Vorreiter. Damit Mehrweg bald auch in allen Mitgliedstaaten Standard wird, setze ich mich für ambitionierte Vorgaben in der neuen EU-Verpackungsverordnung ein."
Ausnahmen: Kleinere Geschäfte
Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben.
„Statt der Mehrwegangebotspflicht haben diese Betriebe die Option, ihren Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen“, heißt es weiter.
Dazu sollte man aber auch erwähnen, dass dies viele Unternehmen ohnehin schon anbieten...
Filial-Ketten, wie zum Beispiel Bahnhofsbäckereien, wiederum sind von dieser Ausnahmeregelung für kleine Unternehmen ausgenommen, wenn im gesamten Unternehmen insgesamt mehr als fünf Beschäftigte arbeiten.
Der Bundestag hatte die Novelle des Verpackungsgesetzes im Mai 2021 beschlossen. Die Einhaltung der neuen Pflicht wird von den jeweils zuständigen Behörden der Länder kontrolliert.
Bericht: Achim Kaemmerer
Quelle: Bundesumweltminsterium
Foto: EKM Mittelsachsen/Prawny
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