Session 2022: Darf nun gefeiert werden?

Land NRW und Karnevalsverbände haben sich geeinigt

Werden die Jecken auch in dieser Session auf dem Trockenen sitzen? Eigentlich ist es ja keine Überraschung, aber jetzt auch offiziell: Die NRW-Landesregierung und Vertreter des organisierten Karnevals haben sich am Dienstag, 14. Dezember 2021, auf einen gemeinsamen Fahrplan mit Blick auf die kommende Session 2021/2022 verständigt.

In einer Presseerklärung heißt es: „Der Karneval wird angesichts des Infektionsgeschehens, der Belastung der Krankenhäuser und der großen Unsicherheit durch die Omikron-Variante auch in dieser Session nicht wie gewohnt stattfinden können. So erscheinen Veranstaltungen, bei denen sich viele Menschen in engen Innenräumen begegnen, auch in der Session 2021/ 2022 nicht verantwortbar. Das gilt etwa für Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen, bei denen Abstandgebote und Maskenpflicht nur schwerlich umsetzbar sind. Das Infektionsgeschehen und die Belastung der Krankenhäuser machen Karnevalsveranstaltungen selbst für Geimpfte oder Genesene unter Einhaltung hoher Schutzmaßnahmen (2G+) nicht bedenkenlos möglich.“

 

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Daher haben die Vertreter der Karnevalsveranstalter ihre Bereitschaft erklärt, auf Indoor-Sitzungen und Partys zu verzichten. Nun müssen sich wohl alle lokalen Veranstalter danach richten.

 

Finanzielle Hilfen

Viele Vereine haben aber sicherlich schon geplant und investiert. Schon der Ausfall der letzten Session hat bei ihnen finanzielle Schäden hinterlassen. Dazu erklärt das Land NRW: „Um existenzgefährdende Absagen zu vermeiden, wird eine Absicherung durch Wirtschaftshilfen für Vereine und Veranstalter notwendig werden. Der Staat hilft hier bei pandemiebedingten Absagen mit finanzieller Unterstützung unter anderem durch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, der für Karnevalsveranstaltungen bei pandemiebedingten Absagen auf nachdrücklichen Einsatz des Landes einschlägig ist, sowie dem Förderprogramm ‚Neustart miteinander‘ des Landes für eingetragene Vereine.“
Es stehen auch Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zur Verfügung. Dadurch können Einnahmeeinbußen und Verluste bei Total- oder Teilabsagen ausgeglichen werden.

 

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Für Sonderfonds und Landesprogramm gilt: Sie springen mit Ausfallzahlungen auch dann ein, wenn private Veranstalter oder Vereine pandemiebedingt freiwillig die Veranstaltung absagen. Der Sonderfonds erkennt Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18. November 2021 bis 28. Februar 2022 stattfinden sollten, grundsätzlich als „pandemiebedingt“ an. Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen gestellt.

 

Und was ist mit Straßenkarneval?

Draußen ist die Ansteckungsgefahr zwar nicht so hoch. Aber feiern, schunkeln und bützen in einer Menschenmenge – das ist vielleicht auch nicht empfehlenswert.
Doch eine Entscheidung für oder gegen Straßenkarneval zum Höhepunkt der Session (Rosenmontag ist am 28. Februar) ist mit dieser Vereinbarung noch nicht getroffen.

 


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Dafür sei es „noch zu früh“, man müsse die Lage abwarten und beobachten. Niemand könne „in die Glaskugel schauen“, meint Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval und Regionalpräsident des Bundes Deutscher Karneval: „Niemand kann den Karneval absagen, aber wir können mit Augenmaß daran gehen, große gesellige Veranstaltungen in engen Sälen zu unterlassen.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Archivfoto: anzeiger24.de


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