Schnelltestzentren kontrollieren – keiner fühlt sich zuständig
Bochumer Firma: Standort in Hilden geschlossen
„Schwarze Schafe“ gibt es wohl in jeder Branche. Offenbar wird es aber den Betreibern von Corona-Schnelltestzentren ziemlich leicht gemacht, das System für den „schnellen Euro“ auszunutzen (über das „Lukrative Geschäft“ haben wir ja bereits berichtet).
Seit dem Wochenende berichten Medien über eine Firma aus Bochum, gegen die die Staatsanwaltschaft wegen Abrechnungsbetrugs ermittelt. Der Anbieter soll unter anderem in Köln deutlich mehr durchgeführte Corona-Tests mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet haben als tatsächlich durchgeführt – auf Kosten der Allgemeinheit.
Möbelhaus kündigt Vertrag mit Betreiber
Auch im Kreis Mettmann hatte die GmbH zwei Testzentren eröffnet – in Hilden auf dem Parkplatz von Hardeck sowie in Mettmann.
Für die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) erklärt Pressesprecher Christopher Schneider auf Nachfrage: „Laut Auskunft unserer Fachabteilung liegen uns im Zusammenhang mit der Firma keine Informationen zu nachweislich fehlerhaften Abrechnungen vor, der Betrieb kann aus KVNO-Sicht demzufolge weiter laufen“.
Dennoch: Hardeck in Hilden hat der Firma aufgrund der Medienberichte bereits gekündigt, bestätigt uns das Möbelhaus auf Anfrage. Seit dem heutigen Dienstag ist der Standort geschlossen. Die Firma selber ist telefonisch nicht erreichbar.
Kreisbehörde entscheidet nur über Betriebs-Zulassung
Wer kontrolliert eigentlich die ordnungsgemäße Durchführung? Der Kreis Mettmann sieht sich jedenfalls nicht zuständig, sagt Pressesprecherin Daniela Hitzemann. Der Kreisbehörde obliegt lediglich „die Formalie der Beauftragung“, d.h. das Konzept wird nach den Vorschriften überprüft und entsprechend genehmigt. Alles weitere, so Daniela Hitzemann, übernehmen die KV und das Land.
Diesen Ball spielt die KVNO wieder zurück: „Die Kommunen sind es auch, denen nach unserer Auffassung prioritär die fachliche Kontrolle, welche Teststelle Schnelltests durchführen kann und ob diese Tests auch korrekt durchgeführt werden, obliegt. Dies hatte ja auch Bundesgesundheitsminister Spahn verdeutlicht“, sagt Pressesprecher Christopher Schneider. „Wir als KVNO nehmen gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes bisher 'nur' die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen. Überprüfen können wir dabei ausschließlich formale Aspekte (etwa, dass uns vollständige Datensätze vorliegen) sowie ob überhaupt eine Beauftragung durch das örtliche Gesundheitsamt vorliegt. Mehr ist derzeit nicht möglich, da die uns übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürfen (datenschutzrechtliche Hürden).“
Das dürfte den Kreis Mettmann sicherlich wenig begeistern – schließlich ist das Gesundheitsamt bereits mit der Kontaktnachverfolgung und der Erfassung der Infektionszahlen voll ausgelastet.
Kein Generalverdacht für alle Schnelltestzentren
Trotz der Aufregung: Dies ist erst einmal ein Einzelfall, der bekannt geworden ist. Das bedeutet natürlich nicht, dass alle anderen Betreiber unter Generalverdacht gestellt werden sollen.
Dennoch sollten die Nutzer der Teststationen wachsam sein.
Kreissprecherin Daniela Hitzemann erklärt uns: „Wenn es Verdachtsfälle gibt, melden wir diese ans Land. Für eine Schließung muss es aber triftige Gründe geben.“
Text: Achim Kaemmerer
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