OVG Lüneburg kippt 2G im Einzelhandel – und NRW?

17.12.2021

Was sagt NRW-Gesundheitsminister Laumann?

Das war ja mal eine Überraschung am Donnerstag-Nachmittag: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verkündet eine „vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel“.

 

Eine Händlerin mit Mischsortiment hatte gegen die Einschränkung für nicht geimpfte und genesene Kundschaft geklagt. Ihre Begründung: die Infektionsschutzmaßnahme sei „nicht notwendig und mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar“.

Dem ist der 13. Senat im Wesentlichen gefolgt.

 

Urteilsbegründung

Das OVG Lüneburg erklärt: „Die 2-G-Regelung im Einzelhandel in der (…) Corona-VO [Niedersachsen] sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme. (...) Allein im von der 2-G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel finde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt. Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft. Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Eine schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen dränge sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht auf.“

 

Selbst das Robert Koch-Institut sehe „selbst für die höchste Warnstufe nicht den Ausschluss ungeimpfter Kunden vom Einzelhandel vor“, heißt es weiter.

 

In der Relation „beherrschbares Infektionsgeschehen, geringe Wirkung der Infektionsschutzmaßnahme und erhebliche Grundrechtseingriffe“ hält das OVG daher die 2-G-Regelung im Einzelhandel „derzeit als unangemessen“.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Das komplette Urteil gibt es hier zum nachlesen.

 

Und nun? Was bedeutet das für die anderen Länder?

Das dürfte den Einzelhandelsverband Deutschland (HDE) freuen. Denn die 2G-Regel führe zu „schweren Umsatzeinbrüchen“. Daher fordert Hauptgeschäftsführer Stefan Genth „schnelle Erleichterungen“ für die Händler.

Was sagen nun die anderen Bundesländer-Regierungen dazu?

 

Beispielhaft erklärte Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister in NRW bei einem Pressegespräch am Freitagmittag, 17. Dezember: „Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen. Jedes Gericht ist unabhängig.“

 

Wenn das OVG in Münster für NRW ein ähnliches Urteil fällen sollten, dann müsse man sich erst einmal die Urteilsbegründung genauer ansehen, denn: „Ohne die Urteilsbegründung ist es nicht zielführend, neue Regelungen zu machen.“

Laumann geht aber davon aus, dass die Coronaschutzverordnung für NRW einer juristischen Prüfung standhalten könne: Seiner Meinung nach sei es richtig, bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Unterschiede zwischen geimpften und nicht geimpften Menschen zu machen.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: Pixabay / Collage: anzeiger24.de

 

Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.