Neue Beiträge für OGS und VGS – das wird Eltern nicht gefallen

30.11.2021

Nach Protesten legt Verwaltung neues Satzungs-Konzept vor

Ein Sturm der Entrüstung brach sich Bahn, weil die Stadt die Satzung zu den Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote im Primarbereich sowie für die Sekundarschule reformieren will.

Das würde u.a. bedeuten, dass Geschwisterkinder nicht mehr kostenlos bzw. inklusive betreut werden können; Eltern müssten dann für alle ihre Kinder Gebühren zahlen.

Nach harschen Protesten wird dem Finanzausschuss am 1. Dezember nun ein alternativer Vorschlag für die Satzung (gültig ab dem 1. Februar 2022) zur Abstimmung vorgelegt. Sollte die Vorlage so verabschiedet werden, muss der Stadtrat den Beschluss am 14. Dezember bestätigen.

 

Was ist nun geplant?

 

OGS: Beiträge für Geschwister werden gestaffelt

Im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich (OGS) werden die Beiträge für Geschwisterkinder nun nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern gestaffelt:

 

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Quelle: Beschlussvorlage

 

Der Unterschied:

In der früheren Version hieß es, ab einem Bruttojahreseinkommen über 50.000 Euro (mit entsprechendem Nachweis) werden für das zweite Kind 50% des Beitrags für das erste Kind zusätzlich berechnet

Nun heißt es: In der OGS wird erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 62.500 Euro ein Beitrag für das erste Geschwisterkind fällig; ebenfalls je Einkommensstufe in Höhe des halben Beitrags für das erste Kind.
Allerdings sind die Tarife ab 16 Uhr und ab 62.500 Euro für das erste Kind pro Einkommensstufe jeweils zehn Euro höher als in der ersten Version. Zwangsläufig sind damit auch die Beträge für das Geschwisterkind höher als in der vorherigen Fassung. 

 

Weiterhin gilt aber: Alle weiteren nachfolgenden Kinder sind beitragsfrei.

 

Beiträge für die VGS steigen drastisch

Für die Inanspruchnahme von „außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Verlässlichen Grundschule“ (VGS) sollen die Beiträge allerdings drastisch steigen. Bisher gilt: Der Jahresbeitrag liegt bei 420 Euro (35 Euro pro Monat).

Nun heißt es in der vorgeschlagenen Neufassung: Der Jahresbeitrag soll 600 € für Angebote ab 14 Uhr (50 Euro je Monat) und 840 Euro für Angebote ab 14.30 Uhr (70 Euro pro Monat) betragen. „Ein Verzicht auf die Beitragszahlung ist entsprechend der Regelungen zur Offenen Ganztagsschule möglich“, heißt es weiter. 

 

Keine Beitrags-Erstattung bei Ausfällen

Eine umstrittene Klausel bleibt in der Vorlage immer noch bestehen:
§4, Abs. 7: „Die Beitragspflicht besteht auch dann fort, wenn das Betreuungsangebot aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse (wie z. B. Personalstreik, Naturereignisse, Pandemie) vorübergehend geschlossen wird.“
Genau darüber hatten sich viele Eltern im Winter-Lockdown 2020/21 geärgert.

 

Die Stadtverwaltung Hilden begründet dies in einer früheren Sitzungsvorlage mit der „einschlägigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster“. Demnach seien „Elternbeiträge nicht als Abgaben im Sinne des Kommunalabgabenrechts einzuordnen. Es handelt sich vielmehr um sozialrechtliche Abgaben eigener Art (vgl. z.B. OVG NRW, Beschluss vom 05.09.2012 – Az. 12 A 1426/12). Durch die Beiträge erfolgt keine vollständige Kostendeckung der für die Betreuung anfallenden Kosten; die Elternbeiträge treten vielmehr neben der staatlich finanzierten Leistungsgewährung zurück. Demnach stehen sie auch nicht in einem Gegenleistungsverhältnis mit der Betreuungsleistung. In der Konsequenz ist auf die Bereitstellung des Betreuungsplatzes und nicht auf die tatsächliche Betreuung und Inanspruchnahme der Leistung abzustellen.“

Soll also heißen: Die Beiträge der Eltern stehen nach dieser Logik nicht mit der vollen Leistung seitens der Betreuungsanbieter in Verbindung. Daher hätten Eltern bei Ausfällen keinen Anspruch auf Erstattung.

Für Härtefälle schlägt die Verwaltung allerdings vor: „Bei länger anhaltenden Schließungen kann der Rat der Stadt Hilden unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände NRW beschließen, dass die Elternbeiträge erlassen werden. Ein Anspruch auf den Erlass von Elternbeiträgen besteht nicht. Diese Regelung gilt auch für die Erhebung des Entgeltes für die Mittagsverpflegung.“

 

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Mittagsverpflegung

Die Beiträge zur Mittagsverpflegung in der OGS und VGS sollen bis zum 31. Juli 22 unverändert bleiben.

Ab dem Schuljahr 2022/23 beträgt der Beitrag in Grundschulen 68 Euro monatlich, also 816 Euro jährlich.

 

In der Sekundarschule soll gelten: 
68 Euro monatlich (816 Euro jährlich) für eine Teilnahme an fünf Wochentagen 

54 Euro monatlich (648 Euro jährlich) für eine Teilnahme an vier Wochentagen 

41 Euro monatlich (492 Euro jährlich) für eine Teilnahme an drei Wochentagen .

 

JAEB nicht wirklich einverstanden

Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) hat bereits signalisiert, dass er auch mit diesem Beschlussvorschlag nicht wirklich einverstanden ist. Der Vorstand ruft auf seiner Facebook-Seite betroffene Eltern dazu auf, der Sitzung des Finanzausschusses am 1. Dezember beizuwohnen: „Es geht um Euer Geld, Eure Kinder, Eure Rechte!“

 


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Immerhin: Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne, FDP und Bürgeraktion haben diverse Änderungsanträge eingebracht.
➤ Die gesamte (aktuelle) Abstimmungsvorlage samt Anträge gibt es hier zum nachlesen.

Das könnte also eine längere Diskussion werden…

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Katrina S/abnalogicus/Free Vectors / Pixabay / Collage: anzeiger24.de


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