Mit E-Scootern jetzt auch durch Hilden flitzen

23.03.2021

Verleiher aus Waldshut-Tiengen bietet Roller-Verleih an

Wusch – schon wieder einer. Wer durch das Zentrum von Köln oder Düsseldorf schlendert, wird ständig mit einem E-Scooter-Fahrer konfrontiert. Die Nutzer finden es praktisch und bequem, viele Passanten aber eher nervig. Ebenso wie die „wild“ abgestellten Fahrzeuge.

 

Jetzt gibt es die Elektro-Flitzer auch in Hilden 

Die Firma BIRD Europe hat im Winter bei der Stadt einen Antrag für einen Verleihservice gestellt.
Das Ziel: In Hilden soll es eine dreimonatige Probephase zum Verleihbetrieb mit maximal 50 E-Scootern geben. Danach sollen die Erkenntnisse und Erfahrungen rund um die Verkehrssicherheit, Nutzungsintensität, Nutzungsprobleme etc. ausgewertet werden. Je nach Ergebnis soll es „eine Verpflichtungserklärung des Betreibers gegenüber der Stadt Hilden über den dauerhaften Betrieb oder die Vereinbarung einer weiteren Probephase mit anderen angepassten Parametern“ geben, heißt es in einer Abstimmungsvorlage im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) im November 2020.

  

Passanten der Fußgängerzone müssen nun aber nicht befürchten, dass sie von den E-Scootern „überrollt“ werden. Denn zugelassen werden sie nur für Radverkehrsflächen, also Radwege, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen, ggf. auch für die Fahrbahn oder außerorts Seitenstreifen.

 

Wo sollen E-Scooter genutzt werden können?

So hat die Stadt bereits die Bereiche festgelegt, in denen ausdrücklich keine E-Scooter-Betrieb unterwegs sein sollen: die Fußgängerzone (Mittelstraße, Warrington-Platz, Heiligenstraße, Schulstraße, Nove-Mesto-Platz, Kurt-Kappel-Straße), der Stadtpark, die städtischen Friedhöfe; Flächen außerhalb des Siedlungsbereiches wie der Stadtwald.

An zehn Standorten werden jeweils fünf E-Scooter aufgestellt: Gerresheimer Straße/Händelstraße, Beethovenstraße/Zelterstraße, Gerresheimer Straße/Schulzentrum, Bahnhof Hilden, Berliner Straße/Schwanenstraße, Benrather Straße/Mittelstraße, Gabelung, Walder Sraße/Fachärztezentrum, Richrather Straße/Verbindungsstraße, An den Linden/Am Strauch

Die E-Scooter werden mit dem Free-floating System in der Stadt verteilt, was bedeutet, dass die Fahrzeuge zwar an den zehn Standorten täglich starten, die Fahrzeuge können von den Kunden allerdings im gesamten Stadtgebiet abgestellt werden. Über eine App werden die Scooter geortet und gebucht.

 

Wozu sind E-Scooter eigentlich gut?

„E-Scooter werden mit dem Anspruch vermarktet, ein Verkehrsmittel für die so genannte ‚letzte Meile‘ zu sein, also für die Verbindung zwischen einem ÖPNV-Haltepunkt und dem eigentlichen Ziel“, zitiert die Stadtverwaltung Hilden das Umweltbundesamt. „Daraus ergeben sich durchschnittliche Fahrtweiten von E-Scooter-Nutzern in einer Größenordnung zwischen 1,5 und 2 Kilometern.“

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schreibt auf der Seite seines Ministeriums (3. April 2019): „Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial.“

 

Manche Kritiker haben aber eher Zweifel, ob das mit der Lebenswirklichkeit überein stimmt.

 

Und auch die Stadtverwaltung Hilden scheint laut StEA-Abstimmungsvorlage eher skeptisch zu sein: „Eine Entlastung der Straßen durch das Ersetzen von KFZ-Fahrten durch E-Scooter-Nutzung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erkennen, sondern eher eine weitere Belastung der ohnehin zu knappen Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr. (…) In den Städten, wo Verleih-E-Scooter bereits seit längerem genutzt werden, zeigt jedoch die Praxis, dass das Nutzerverhalten vielfach nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und eben doch überwiegend Gehwege genutzt werden.“

  

Allerdings: Verhindern könne die Stadt das Projekt nicht: „Durch die allgemeine Zulassung von E-Scootern ist es den Städten nicht möglich, die Nutzung von E-Scootern generell zu untersagen. (…) Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in diesem Zusammenhang im April 2020 zu der Schlussfolgerung, dass das Nutzen und Abstellen von Verleih-E-Scooter als Teil des Gemeingebrauchs anzusehen sind, solange die E-Scooter zugelassen und betriebsbereit sind sowie hauptsächlich zum Zwecke des Personentransports eingesetzt werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Städtetag betrachten wie auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ebenfalls die E-Scooter-Nutzung als Teil des Gemeingebrauches (bzw. den E-Scooter als Verkehrsmittel der Nahmobilität).“

 

Text: Achim Kaemmerer
Foto: Barbara Grandpre

 


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