
Mit dem Fahrrad zur Grundschule: Was gilt eigentlich?
Wann dürfen Kinder selbstständig fahren?
In der vergangenen Woche hat Bürgermeister Claus Pommer mit einer interessanten Aktion für Aufmerksamkeit gesorgt: Damit es weniger „Elterntaxis“ vor Grundschulen gibt, sollen Eltern von Dritt- und Viertklässlern mit einem Wettbewerb dazu animiert werden, ihr Kind nicht bis zum Schultor zu chauffieren. Stattdessen sollen sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule kommen – so wie es viele Generationen davor auch gemacht haben.
Die Initiative stieß in unserer Facebook-Gruppe auf ein sehr positives Echo. Nur an einer Stelle wurden einige Mütter stutzig: „Moment mal: mit dem Fahrrad?“, fragen sich einige von ihnen.
Der Grund für die Verwunderung: Die Hildener Grundschulen erlauben den Kindern nicht, alleine mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Die bräuchten erst den Fahrradführerschein – und den können sie erst in der 4. Klasse machen.
Stimmt das so? Wir haben uns noch einmal erkundigt
Auf Anfrage teilt die Stadt uns mit: „An den Hildener Grundschulen wird der Fahrradführerschein von den Schulleitungen in Zusammenarbeit mit der Polizei organisiert. Bereits in der 2. Klasse beginnt das Fahrrad-Training, um die Kinder frühzeitig darauf vorzubereiten, wenn in der 4. Klasse der Fahrradführerschein abgenommen wird.
Auch ohne Fahrradführerschein dürfen die Kinder zur Schule fahren, wenn sie von den Eltern begleitet werden. Erst ab der 4. Klasse und dem bestandenen Fahrradführerschein sind die Kinder auch ohne elterliche Begleitung gesetzlich unfallversichert.
Somit können Eltern ihren Kindern auch schon vor der 4. Klasse das Radfahren beibringen, mit ihnen üben.
Es spricht also nichts dagegen, dass Kinder auch vor dem Fahrradführerschein mit Fahrrädern auf dem Schulweg begleitet werden."
Juristischer Fachverlag: Schule darf Radfahren nicht verbieten, Eltern sollten Kinder vorbereiten
Allerdings stimmt diese Erklärung nicht ganz mit einer juristischen Auskunft des VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH überein, der die Seite bussgeldkatalog.org betreibt.
Dort heißt es in einem Kommentar:
"Ab welchem Alter Kinder allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen, ist nicht vorgeschrieben. Diese Entscheidung obliegt den Eltern.
Die Fahrradprüfung findet in der Regel in der 3. oder 4. Klasse statt. Kinder dürfen aber grundsäzlich auch ohne abgeschlossene Radfahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule fahren."
Ebenso schreiben die Juristen: "Keine Schule darf es Schülern verbieten, mit dem Rad zum Unterricht zu fahren. Auch versicherungstechnisch ergeben sich dabei keine Probleme. Auf dem Schulweg sind die Heranwachsenden nämlich über die gesetzliche Unfallversicherung versichert."
Demnach dürfe eine Schulleitung vom rechtlichen Standpunkt aus kein Verbot aufstellen.
Allerdings steht dort auch: es könne gute Gründe dafür geben, zum Beispiel: eine extrem gefährliche Verkehrsumgebung oder vermehrte Unfälle.
Es sei daher sinnvoll, "sich mit der Schulleitung auseinander zu setzen und die Schulkinder intensiv auf den öffentlichen Verkehr vorzubereiten."
Demnach haben die Schulen also doch einen gewissen Ermessensspielraum – am besten im Einvernehmen mit den Eltern.
Dann werden wir einmal mit Interesse beobachten, wie sich der Wettbewerb nach den Ferien tatsächlich auf den Verkehrsbetrieb vor den Grundschulen auswirken wird…
Vorher wünschen wir allen Familien eine schöne Urlaubszeit.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: R.Rauchenberger/Pixabay
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