Hundesteuer-Posse: Endlich Klarheit?

14.02.2025

Gerichtstermin steht bevor – nach drei Jahren Wartezeit

Wie kam die Stadt Hilden auf den Gedanken, dass Marianus Krall Hundesteuer zahlen muss, obwohl er betont, keine eigenen Hunde zu haben?

Dieser kuriose Fall hat bundesweit Schlagzeilen gemacht, auch in Satiresendungen wie Extra3. Der Betroffene hat dafür auch sehr intensive Medienarbeit betrieben. Dann wurde es lange Zeit still. Der Grund dafür: Das Gerichtsverfahren, bei dem sich alles aufklären soll, ließ lange auf sich warten. Das ändert sich nun: "Der lang ersehnt Hundesteuerprozess findet am Freitag, 28. März 2025, statt. Sind ja erst drei Jahre vergangen", schreibt Krall in einer Hildener Facebook-Gruppe. 

 

Worum geht es?

Der Antiquitäten- und Schätzesammler hat Anfang 2022 von der Stadt Hilden eine Aufforderung zur Zahlung von Hundesteuer in Höhe von 1.1.04 Euro erhalten. Er behauptet jedoch, kein Hundehalter zu sein. 

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Seitdem wehrt er sich gegen die Verwaltung. Per Anwältin und in den Medien. 

 

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Der Streit hat wohl damit begonnen, dass jemand im Hildener Rathaus Fotos von Hunden im Facebook-Profil von Marianus Krall entdeckt haben will. Diese gehören ihm aber nicht, betont er seither beharrlich.  

 

Doch es gibt auch eine Kehrseite der Medaille.

 

Stadt Hilden: Krall hat nicht auf Schreiben reagiert, Widerspruch formal nicht korrekt

Die Stadt erklärte uns seinerzeit u.a.:  

Es haben sich Hunde im Haushalt des Herrn Krall aufgehalten. Hierzu wurde Hr. Krall zur Aufklärung aufgefordert. Denn wer Hunde in seinen Haushalt aufnimmt, ist zum Nachweis der abweichenden Hundehalter/innen verpflichtet. 

Hundehalter/in im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Hilden ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat und wer einen Hund zur Pflege oder Verwahrung in seinen Haushalt aufgenommen hat und nicht nachweist, dass der Hund bereits von einem anderen Hundehalter/einer anderen Hundehalterin versteuert wird. 

Es reicht nicht die Angabe aus, dass die Hunde im eigenen Haushalt einem nicht gehören, um von der Steuer befreit zu werden.

Wäre dies so, würde die Hundesteuer wahrscheinlich schnell unterlaufen.

 

Krall wurde in dem Zeitraum von Februar 2021 bis Januar 2022 mehrfach angeschrieben. Jedoch habe er nie geantwort und sich nie zum Sachverhalt geäußert, daher erfolgte am 31. Januar 2022 ein so genannter „Schätzbescheid“.

Im Februar legte Krall per E-Mail Widerspruch ein. Dieser habe aber nicht – wie vorgeschrieben – eine "qualifizierte elektronische Signatur" enthalten. Damit war er aus Sicht der Verwaltung "formal unzulässig"

Der Schätzbescheid sei so „in Bestandskraft erwachsen“, wie es die Juristen formulieren – müsse also vollzogen werden. Die Stadt betont dabei, dass sie stets "an Recht und Gesetz" gebunden sei. 

 

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Und jetzt?

Die Stadt hat offenbar streng formaljuristisch rechtmäßig gehandelt und im Sinne des Verwaltungsrechts einfach nur ihren Job wie vorgeschrieben erledigt. "Da wiehert doch der Amtsschimmel", mögen jetzt viele Menschen sagen. 

Und Marianus Krall hat – streng formaljuristisch gesehen – offenbar einige verhängnisvolle Formfehler begangen. Das Versäumnis könnte ihn wohl jetzt rund 1.400 Euro kosten – wenn nicht noch eine neue Wendung im Fall eintritt.

 

Dennoch drängt sich jetzt die Frage auf: Ist das nicht einfach nur "typisch deutsche Bürokratie"? Wer ist nun wirklich „im Recht“? Hat Krall ein "Unrecht" begangen? Schützt Unwissenheit wirklich nicht vor Strafe, wie der Volksmund sagt?

Aber auch die Frage, warum überhaupt eine Rathaus-Angestellte sein Facebook-Profil durchleuchtet hat, dürfte Gegenstand der Verhandlung werden. 

Diese verzwickten Frage wird sich dann wohl jetzt vor Gericht endgültig klären... 

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto/Montage: Archiv anzeiger24.de / KI generiert mit Adobe Firefly

 


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