Hundesteuer-Posse von Hilden: Es hat sich ausgebellt

28.03.2025

Katzenjammer im Rathaus: Stadt Hilden steht als begossener Pudel da

***Leitartikel***

Marianus Krall soll Hundesteuer bezahlen, obwohl er angibt, keine Hunde zu haben. Dennoch hat ihm die Stadt Hilden vor über drei Jahren einen Schätzbescheid in Höhe von 1.404 Euro eingereicht. Warum eigentlich? Mit diesem "dicken Fisch" hat der Antiquitätenhändler für reichlich Aufmerksamkeit in den Medien gesorgt. Auch wir haben berichtet

Es gab viel Gelächter, Kopfschütteln und Unverständnis über die Bockigkeit der Hildener Stadtverwaltung. Und offenbar zu Recht. Am Freitag, 28. März 2025, trafen sich die Beteiligten zur Verhandlung im Verwaltungsgericht Düsseldorf

 

Man kann sagen: Für die Stadt Hilden war das Verfahren für die Katz.

 

Stadt gibt nach, musste vorher belehrt werden

Ein Urteil gab es nicht. Am Ende einigten sich die beiden Parteien darauf, dass die Stadt Federn lässt und den Steuerschätzbescheid zurück nimmt. Krall muss also die Steuerschuld von insgesamt 1.254 nicht zahlen. Außerdem trägt die Stadt Hilden den Löwenanteil an dem Gerichtsverfahren, nämlich die Prozesskosten. Die außergerichtlichen Kosten (schätzungsweise 500 bis 700 Euro) teilen sich Krall und die Verwaltung je zur Hälfte.

 

Allerdings musste die Richterin Küppers einen sanften Druck auf den Beigeordneten Peter Stuhlträger und eine Vertreterin des Rechtsamtes ausüben, die sich zunächst gegen eine Einigung sträubten.

Sie beriefen sich darauf, das Marianus Krall seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und sein Widerspruch zum Hundesteuer-Bescheid formaljuristisch nicht korrekt durchgeführt worden sei – er hatte nur eine einfache E-Mail ohne „qualifizierte elektronische Signatur“ zurück gesendet. Daher sei der Schätzbescheid „in seiner Bestandskraft erwachsen“ und könne nicht mehr zurück genommen werden.

 

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Das mag ja alles sein. Aber, so betonte es der Kläger Krall erneut vor dem Gericht: „Ich habe keine Hunde, daher konnte ich auch die Anfragen der Stadt nicht beantworten.“

Und überhaupt: Erst später habe er erfahren, dass eine Mitarbeiterin des Amtes in seinem Facebook-Profil „herumgeschnüffelt“ und dort das Foto von zwei Hunden mit Hildener Steuermarke entdeckt habe.

Dies seien die Hunde seiner Tochter, die er kurzzeitig zur Pflege bei sich aufnahm, und die natürlich korrekt angemeldet waren. Dazu hatte die Stadt argumentiert, laut Hundesteuersatzung müsste auch die Pflege und Verwahrung von Hunden anderer Personen besteuert werden.

 

Richterin packte Stier bei den Hörnern

Freundlich, aber deutlich erklärte darauf die Richterin, die sich ordentlich in den Fall eingefuchst hatte, dass es für den Bescheid überhaupt keine Grundlage gegeben habe. Denn es fehlte zu diesem Zeitpunkt die Gewissheit, dass Krall tatsächlich Hunde hat. Krall sei zwar seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, umgekehrt habe die Stadt aber auch ihre „Pflicht zur Ermittlung“ nicht erfüllt. Ein Foto in einem Facebook-Post reiche einfach nicht als Beleg.

Zudem liege eine Doppelbesteuerung für die Hunde von Kralls Tochter vor – und auch das sei nicht zulässig, belehrte die Richterin die Stadt-Repräsenanten.

 

Außerdem: Die Stadt hätte Krall auch auf den „unwirksamen Widerspruch“ hinweisen können, damit er dies korrigiert. „So etwas machen wir sogar an unserem Gericht“, so Küppers.

Und: „Sie sollten auch an die Außenwirkung dieses Falles denken. Sie wollen doch als bürgerfreundliche Verwaltung angesehen werden?“

 

Als Stuhlträger und Erken immer noch zögerten, machte Küppers klar: Wenn das Verfahren weiter gehe, habe die Stadt kaum Erfolgsaussichten.

 

So also gaben sie am Ende nach: Die Geschichte ist damit abgeschlossen. Und das Rathaus steht als begossener Pudel da nd hat quasi "Eulen nach Athen getragen".

 

Am Nachmittag ergänzte Peter Stuhlträger in einem Statement: „Wir sind stets davon ausgegangen, rechtmäßig gehandelt zu haben. Dass die Beurteilungsgrundlage des Steuerbescheids nicht ausreichend war, erkennen wir an. Die notwendigen Korrekturen haben wir bereits mit der Einigung umgesetzt. Wichtig ist nun, dass für alle Beteiligten Klarheit herrscht und dieser Fall abgeschlossen ist.“

 

Krall will nun Bürgermeister werden

Anschließend zeigte sich Krall vor den reichlich erschienenen Medienvertretern wie ein Fisch im Wasser – er ist also kein schwarzes Schaf unter den Hundesteuerzahlern. Denn auch wenn er sich immer recht munter in diversen Berichten präsentierte, habe ihn das ganze Verfahren doch "belastet".

  

Krall-Pressestatememt

 

Dennoch konnte er sich manche Spitze nicht verkneifen: „Die Stadt hat keinen guten Eindruck gemacht. Das Ganze ist eine Farce. Das kann doch keiner verstehen.“ So könne man einfach nicht mit Bürgern umgehen.

Erneut kündigte er an, als Bürgermeister zur Kommunalwahl zu kandidieren, um einmal „in der Verwaltung aufzuräumen.“

Was aber qualifiziert ihn dazu? „Die Arche Noah wurde von Amateuren gebaut, die Titanic von Profis.“

  

Bericht: Achim Kaemmerer

 


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